Hi,
es gibt gelbe Rundumleuchten, die für den Einsatz an einem stehenden Fahrzeug zugelassen sind. Soweit ich glaube, brauchst du diese auch nicht anmelden.
Hi,
es gibt gelbe Rundumleuchten, die für den Einsatz an einem stehenden Fahrzeug zugelassen sind. Soweit ich glaube, brauchst du diese auch nicht anmelden.
Hey Leute!
Ich habe auch eine Hänsch Doppelblitzkennleuchte in gelb. Mitgeliefert wurde eine ABE.
Diese Leuchte hat eine Zulassung als Warnleuchte mit Mangnetmontage. Der Magnet ist allerdings nicht so stark, wie bei den Blaulichtern der Zivilfahrzeuge der Polizei zum Beispiel.
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
@ Etienne:
wer oder was ist eine ABE?
Allgemeine Betriebserlaubnis
Also sollte ich mich mal nach Rundumleuchten mit ABE umschauen! thx schonmal
/edit: Wenn du für ein Bauteil eine ABE besitzt so muss dieses Bauteil nicht vom TÜV überprüft und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
MFG Flo
Lol, klingt irgendwie einleuchtend; hätte ich eigentlich auch drauf kommen können :-)Zitat von Freakmaster
Braucht die überhaupt ne ABE wenn man sie bei einem stehenden PKW anbringt?
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Vll. will erja auch damit fahren.Beim Abschleppen wäre es doch als zusätzliche Absicherung ganz ok oder?
Woher bekomm ich raus ob meine auch eine ABE hat?Zitat von Etienne
Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!
Die liegt dabei
umgekehrt gefragt
wen interessiert es ob die Gelbe Leuchte was für eine Zulassung auch immer hat , die Polizei morgens um halb 4 im strömenden Regen bestimmt nicht
hier wird wieder um weniger als nichts einen Aufstand gemacht
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Die liegt nicht immer dabei, und weil ich nix dabei liegen hatte, meine Frage.... und wie finde ich das jetzt raus?
Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!
mh... Hersteller anrufen / mailen
oder mal in diversen Shops wühlen ob dort was steht
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
So eine ist gerade bei Ebay drinngen..
http://cgi.ebay.de/Doppelblitzleucht...QQcmdZViewItem
Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!
Mag sein aber trotzdem weiß ich gerne, ob ich mich jetzt im illegalen Raum bewege oder nicht. Einfach damit man nicht doof dasteht wenn einen die Pol mal aufhälltZitat von hannibal
MFG Flo
Siehe z.B. vorhergehender Beitrag!
Die Verwendung einer zugelassenen RKL zur Absicherung des stehenden Fahrzeuges ist gemäß des bereits von einem Vorredner zitierten Paragrafen (§ 53... STVZO) gestattet.
Jupp ...
hab nochmal nachgelesen.
Also zugelassen muß die Blitzleuchte definitiv sein.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
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