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Thema: privat - Gelbe Rundumleuchte zur Absicherung VU auf Autobahn erlaubt?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Braucht die überhaupt ne ABE wenn man sie bei einem stehenden PKW anbringt?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Vll. will erja auch damit fahren.Beim Abschleppen wäre es doch als zusätzliche Absicherung ganz ok oder?

  3. #3
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    29.08.2005
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    423
    Das hat mit fahren oder nicht fahren doch nix zu tun. Er möchte sie im (stehenden) Verkehr einsetzen und damit muß sie zugelassen sein...

    duese

  4. #4
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    Vermutlich kann Commander mehr dazu sagen, oder man holt sich die Infos im Forum vom www.rkl-shop.de - einiges was hier geschrieben wurde, ist so nämlich falsch.
    Haribo macht Markus froh!

  5. #5
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    17.09.2005
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    1.480
    Das hier ist z.B. ganz interessant:

    Hinweise:
    Zugelassen für Privatfahrzeuge nach §53a StVZO für die Absicherung im Stand ohne Eintragungen in die Fahrzeugpapiere. Der Betrieb während der Fahrt ist NICHT erlaubt. Bitte beachten Sie die gültigen Gesetze.
    MFG Flo

  6. #6
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    Hey Leute!
    Zitat Zitat von Eifelprinz
    .
    Es wird Dir jedoch niemand Schwierigkeiten machen wenn Du damit eine Unfallstelle absicherst. Bei uns gibt es Kameraden die mit sowas zum Einsatz fahren.
    Es gibt Kennleuchten die sind extra dafür vorgesehen den Verkehrabzusichern und müssen, wie oben schon beschrieben, nicht in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden, weil sie nicht festmontiert sind.

    Damit allerdings zum Einsatz zu fahren finde ich für sehr bedenklich...
    Aber darum geht es hier ja nicht.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  7. #7
    Registriert seit
    10.12.2001
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    217
    Schau mal hier: http://www.fg-haensch.de/shop/
    Die verkaufen eine Leuchte Namens Effekta, sie hat diese $53a Abs. 3 StVZO Zulassung.
    Ich habe eine Movida M (Gelb!) mit Magnethalterung im Kofferraum, bisher hat es bei Unfallabsicherungen noch nie Ärger gegeben.
    Solange die Leuchte gelb ist, eine Zulassung hat und nur auf einem stehenden Fahrzeug zur Absicherung einer Gefahrenstelle eingesetzt wird, macht Dir niemand Probleme.

    Karlson
    Meine Rechtschreibfehler gehören mir

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