Braucht die überhaupt ne ABE wenn man sie bei einem stehenden PKW anbringt?
Braucht die überhaupt ne ABE wenn man sie bei einem stehenden PKW anbringt?
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Vll. will erja auch damit fahren.Beim Abschleppen wäre es doch als zusätzliche Absicherung ganz ok oder?
Das hat mit fahren oder nicht fahren doch nix zu tun. Er möchte sie im (stehenden) Verkehr einsetzen und damit muß sie zugelassen sein...
duese
Vermutlich kann Commander mehr dazu sagen, oder man holt sich die Infos im Forum vom www.rkl-shop.de - einiges was hier geschrieben wurde, ist so nämlich falsch.
Haribo macht Markus froh!
Das hier ist z.B. ganz interessant:
Hinweise:
Zugelassen für Privatfahrzeuge nach §53a StVZO für die Absicherung im Stand ohne Eintragungen in die Fahrzeugpapiere. Der Betrieb während der Fahrt ist NICHT erlaubt. Bitte beachten Sie die gültigen Gesetze.
MFG Flo
Hey Leute!
Es gibt Kennleuchten die sind extra dafür vorgesehen den Verkehrabzusichern und müssen, wie oben schon beschrieben, nicht in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden, weil sie nicht festmontiert sind.Zitat von Eifelprinz
Damit allerdings zum Einsatz zu fahren finde ich für sehr bedenklich...
Aber darum geht es hier ja nicht.
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Schau mal hier: http://www.fg-haensch.de/shop/
Die verkaufen eine Leuchte Namens Effekta, sie hat diese $53a Abs. 3 StVZO Zulassung.
Ich habe eine Movida M (Gelb!) mit Magnethalterung im Kofferraum, bisher hat es bei Unfallabsicherungen noch nie Ärger gegeben.
Solange die Leuchte gelb ist, eine Zulassung hat und nur auf einem stehenden Fahrzeug zur Absicherung einer Gefahrenstelle eingesetzt wird, macht Dir niemand Probleme.
Karlson
Meine Rechtschreibfehler gehören mir
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