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Thema: privat - Gelbe Rundumleuchte zur Absicherung VU auf Autobahn erlaubt?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Allgemeine Betriebserlaubnis

    Also sollte ich mich mal nach Rundumleuchten mit ABE umschauen! thx schonmal

    /edit: Wenn du für ein Bauteil eine ABE besitzt so muss dieses Bauteil nicht vom TÜV überprüft und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
    MFG Flo

  2. #2
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    Zitat Zitat von Freakmaster
    Allgemeine Betriebserlaubnis

    Also sollte ich mich mal nach Rundumleuchten mit ABE umschauen! thx schonmal
    Lol, klingt irgendwie einleuchtend; hätte ich eigentlich auch drauf kommen können :-)

  3. #3
    Registriert seit
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    Braucht die überhaupt ne ABE wenn man sie bei einem stehenden PKW anbringt?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Vll. will erja auch damit fahren.Beim Abschleppen wäre es doch als zusätzliche Absicherung ganz ok oder?

  5. #5
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    Das hat mit fahren oder nicht fahren doch nix zu tun. Er möchte sie im (stehenden) Verkehr einsetzen und damit muß sie zugelassen sein...

    duese

  6. #6
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    Vermutlich kann Commander mehr dazu sagen, oder man holt sich die Infos im Forum vom www.rkl-shop.de - einiges was hier geschrieben wurde, ist so nämlich falsch.
    Haribo macht Markus froh!

  7. #7
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    Das hier ist z.B. ganz interessant:

    Hinweise:
    Zugelassen für Privatfahrzeuge nach §53a StVZO für die Absicherung im Stand ohne Eintragungen in die Fahrzeugpapiere. Der Betrieb während der Fahrt ist NICHT erlaubt. Bitte beachten Sie die gültigen Gesetze.
    MFG Flo

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