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Thema: privat - Gelbe Rundumleuchte zur Absicherung VU auf Autobahn erlaubt?

Baum-Darstellung

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  1. #11
    absar Gast
    Oder Du nimmst diesen Eumel hier. Für 40,98 € beim großen C.

    Das Ding dreht sich allerdings nicht, sondern blinkt nur in eine Richtung.

    Oftmals wird es auch spöttelnd (aber vollkommen zu recht) als "Teelicht" bezeichnet.

    Allerdings ist es nach § 53a StVZO als Warnleuchte bei stehenden Fahrzeugen zugelassen.


    EDIT: Ich selbst habe eine Movia D von Hänsch in gelb. Hat zwar keine Zulassung nach § 53a StVZO als Warnleuchte bei stehenden Fahrzeugen, dafür aber eine richtige als Kennleuchte und macht richtig hell. Da diese Leuchte aber als Kennleuchte bei häufiger Benutzung (z.B. Polizei) mit Magnethaftung bis 250 km/h ausgelegt ist, gehen die Listenpreise allerdings bei rund 270,- Euro los. Bei gebrauchten Geräten ist Vorsicht agebracht hinsichtlich Laufleistung der Blitzröhre, des Steuergerätes etc. Abgeraten werden kann vom asiatischen "QC-passed" Schrott ohne jede Zulassung.
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