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Thema: P-Schein

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  1. #1
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    Moin moin,

    wenn der P-Schein etwas mit dem Taxi-Schein zu tun haben sollte, dann hängt das von der Zahl der Einwohner der Stadt ab, in der Ihr fahrt. Das hat wohl was mit der Ortskenntnis zu tun. Aber genau weiß ich das auch nicht. Wir haben hier auf jeden Fall keinen P-Schein.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Sei froh, dass du nur ein Jahr warten musst. Bei uns in Niedersachens musst du sogar 21 sein und mindestends drei Jahre Fahrpraxis nachweisen können und das egal ob KTW, BTW oder im Rettungsdienst.

    mfg
    fw_chf

  3. #3
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    Ein P-Schein, braucht man, wenn man
    -keine Gemeinnützig anerkannte Organisation ist, die Gewerblich Leute transpotiert.
    -Taxi-Fahrer in Städten mit mehr als 50.000 Einwohner,
    -als Fahrer von Mietwagen mit (fremden) Personentransport.(Limo-Fahrer)
    -Liege-taxi/Krankentransport,gehört ein wenig zum 1. Punkt
    -Bulli´s/Kraftfahrzeuge, die mehr als 9 Personen transpotieren dürfen/können!(1 Fahrer+8 Mitfahrer)
    -und selbstverständlich Busfahrer.Wobei die Fahr-Ausbildung, zum Busfahrer höherwertiger als ein P-Schein ist.
    (Wer mir jetzt was anderes erzählen möchte, kann seine Kommentare sparen, denn ich habe den Busschein,und fahre ab und zu in einer 80.000 Einwohnerstadt Taxi, und brauchte keine Ortskenntnis-Prüfung ablegen, und wurde schon des öfteren Kontrolliert).

    Diese Regelungen mit dem KV, kenne ich auch.Das ist meistens ne Vorgabe von Versicherungen.

    Ja,damit ich es auch nicht vergesse, ich weiß jetzt kommen die Besser wissenden die mit 13 Mann im Bulli, mit nur 9 Sitzplätzen zum Einsatz fahren.
    Is ja schön kuschelig.

    Im Grunde macht sich der Fahrer einer Ordnungswidrigkeit schuldig,aber es wird halt in dem Moment von der Pulle-mann-zei geduldet.
    Aber wenn es dann mal zum Unfall kommt, und es wird jemand mit bleibenden Schäden verletzt, wird es teuer(Regress), und wird unter Umständen als Vorsätzliche Körperverletzung, mit Haftstrafe belohnt.

    Ist vor kurzem mit einem Bulli-Fahrer passiert, der mit der Jugendfeuerwehr ein Unfall hatte, und vergessen hatte darauf hinzuweisen, dass sich angeschnallt werden soll. Er hatte aber sehr viel Glück, und nach langen Verhandlungen Staatsanwaltschaft-Rechtsanwalt,wurde mit 1 Jahr auf Bewährung abgeferkelt.Es standen aber 2,5 j.,zur Diskussion, wegen vernachlässigung Aufsichtspflicht usw,.

  4. #4
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    Zitat Zitat von jumbo
    -und selbstverständlich Busfahrer.Wobei die Fahr-Ausbildung, zum Busfahrer höherwertiger als ein P-Schein ist.
    (Wer mir jetzt was anderes erzählen möchte, kann seine Kommentare sparen, denn ich habe den Busschein,und fahre ab und zu in einer 80.000 Einwohnerstadt Taxi, und brauchte keine Ortskenntnis-Prüfung ablegen, und wurde schon des öfteren Kontrolliert).
    Also, ich spare mir meinen Kommentar mal nicht. Denn ein Busfahrer macht wohl keine Ortskenntnisprüfung für die gesamte Bundesrepublik.

    Wenn bisher keiner was bei den Kontrollen gesagt hat, dann liegt das nur daran, daß die Polizei nur darauf getrimmt ist zu Prüfen, ob man Personen befördern darf. Den P-Schein erhält man ja auch erst, wenn man die Ortskenntnisprüfung abgelegt hat. (Somit also P-Schein = Ortskenntnisprüfung). Das gleiche denkt sich der Polizist, wenn er deinen Führerschein sieht (KOM ist besser als ein P-Schein und da ist die Ortskenntnis ja bestimmt drin).

    Genaugenommen könnte ich mit einem P-Schein, den ich in Hamburg erhalte auch nicht in Berlin Taxi fahren. Ich habe nicht die erforderliche Prüfung für Berlin (FeV §48 Abs.6).

    Mir ist kein Verordnung bekannt, die den KOM-Schein zum "globalen P-Schein" macht. Lasse mich aber gerne eines anderen Belehren.

  5. #5
    Saniteuter Gast

    P-Schein

    Nach meinen Wissens ist Der P-schein Kein Ortsnachweis sondern Eine Mad Untersuchung ob du Zum Personen befördern körpelich und Geistlioch in der Lage bist! und eine Ortskentnisprüfung ist nicht überall pflicht bin selber ein Jahr Taxi gefahren

  6. #6
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    Zitat Zitat von Saniteuter
    Nach meinen Wissens ist Der P-schein Kein Ortsnachweis sondern Eine Mad Untersuchung ob du Zum Personen befördern körpelich und Geistlioch in der Lage bist! und eine Ortskentnisprüfung ist nicht überall pflicht bin selber ein Jahr Taxi gefahren
    Nochen Kommentar : man benötigte bis vor kurzem auch bei uns einen P-Schein
    bei größeren Städten (ca 100.00 Einwohner )hatte man eine Ortskundeprüfung bei der Stadt und alle 5 Jahre eine Untersuchenung vom Betriebsärtztlichen Dienst
    aber jetzt nicht mehr und keine Untersuchung und keine Prüfung für den örtlichen Krankentransport wenn er zum Rettungdienstbereich gehört

    Gruß Michael
    Geändert von Brandbatsch (03.01.2007 um 16:48 Uhr)
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  7. #7
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    Dann muss ich auch noch mit einem Kommentar kommen...

    Für Kommunale Feuerwehren und die ihnen Unterstellten Dienste (RD!) ist schon seit längerem KEIN P-Schein mehr nötig. Dies Betrifft allerdings NUR RETTUNGSfahrzeuge! (Also RTW, KTW, NAW, NEF, BTW im RD) Für Gwerbliche Fzge ist immernoch ein P-Schein nötig (Also z.B. PT, Liegetaxi, also alles ohne blaue Leuchtbeulen auf dem Dach). Ab 50.000 Einwohnern muss eine Ortskundeprüfung abgelegt werden! Ausgenommen davon sind die Personen, die einen P-Schein für den KatS beantragen (Bestätigung des Vorstandes über Mitgliedschaft in der Überörtlichen SEG...), dann gilt der P-Schein bundesweit ohne Ortskundeprüfung und ohne Einwohner-Grenze!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #8
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    also heisst das jetzt für den rettungsdienst, dass es von der versicherung abhängt, was die festgelegt haben...

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