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Thema: P-Schein

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  1. #1
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    Nutzt Du den für einen Privaten Krankentransport, der auch gleichzeitig ein Taxi-Unternehmen hat?
    Oder ausschließlich für Rett-Dienst?

  2. #2
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    ausschließlich für rettungsdienst/krankentransport. für ktw den klasse b und c(1) für den rtw. wäre für zividienst, sonst müsste ich ein halbes jahr warten :(

  3. #3
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    Normalerweiße lässt sich das Gesetz 1 Jahr Fahrpraxis und 19 Jahre nicht umgehen. Zumindest weiß ich hier bei uns im Allgäu noch keinen Fall. Finde ich auch durchaus sinnvoll weil man als Fahranfänger (und das bist auch nach nem halben Jahr noch) noch nicht die nötige Praxis aufweisen kann.

  4. #4
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    in vielen gegenden (saarland) gibt es für den öffentlich-rechtlichen rettungsdienst ausnahmen.

    einfach mal erkundigen.

  5. #5
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    ok danke

  6. #6
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    "P-Schein" im RD

    Hallo,
    für den öffentlich Rettungsdienst wird kein "P-Schein", also eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 FEV, benötigt.
    Gemäß Absatz 2 Nr. 2 und 3 sind Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
    sowie Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste davon befreit.


    Gruß
    Knut

  7. #7
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    Den P-Schein, brauchst Du nur, wenn Du bei einem Taxi-Unternehmen fährst, das gewerblich Krankentransporte macht(Liege-Taxi).
    Beim Öffentlichen Rett-Dienst,ist er nicht erforderlich(abgesehen wenn es Sonder-Regelungen gibt).Das mit dem 1 J., Praxis,und 19 sein, ist ne gute Regelung, und schwer jemand davon zu überzeugen vorher fahren zu dürfen.Vielleicht kannst DU mit dem Leiter der Wache ne Abmachung treffen, das Du vielleicht eher fahren darfst,wenn Du ein Sicherheitsfahrtraining bei der Pulle-mann-zei machst.Die lehren etwas mehr als der ADAC.Schleudertraining,schnelles fahren ohne zu bremsen.

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