ok danke
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Hallo,
für den öffentlich Rettungsdienst wird kein "P-Schein", also eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 FEV, benötigt.
Gemäß Absatz 2 Nr. 2 und 3 sind Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
sowie Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste davon befreit.
Gruß
Knut
Den P-Schein, brauchst Du nur, wenn Du bei einem Taxi-Unternehmen fährst, das gewerblich Krankentransporte macht(Liege-Taxi).
Beim Öffentlichen Rett-Dienst,ist er nicht erforderlich(abgesehen wenn es Sonder-Regelungen gibt).Das mit dem 1 J., Praxis,und 19 sein, ist ne gute Regelung, und schwer jemand davon zu überzeugen vorher fahren zu dürfen.Vielleicht kannst DU mit dem Leiter der Wache ne Abmachung treffen, das Du vielleicht eher fahren darfst,wenn Du ein Sicherheitsfahrtraining bei der Pulle-mann-zei machst.Die lehren etwas mehr als der ADAC.Schleudertraining,schnelles fahren ohne zu bremsen.
Hi,
also in meinem alten Kreisverband war das so geregelt das man für alles einen P-Schein brauchte egal ob Rettungs-, Behinderten-, oder Bluttransportdienst wie oben bereits beschrieben mit einem Jahr Fahrpraxis. Keine Ahnung ob das nicht auch evtl. mit der Versicherung zusammenhängt. In dem neuen Kreisverband in dem ich seid kurzem tätig bin wird der P-Schein gar nicht benötigt und da wird überwiegend Rettungsdienst gefahren. Hab ehrlich gesagt keine Ahnung warum es manchmal mit P-Schein geht und manchmal ohne.
Wenn Ihr eine Antwort auf das Rätsel gefunden habt lasst es mich wissen :-)
Gruß
Soundplayer
Moin moin,
wenn der P-Schein etwas mit dem Taxi-Schein zu tun haben sollte, dann hängt das von der Zahl der Einwohner der Stadt ab, in der Ihr fahrt. Das hat wohl was mit der Ortskenntnis zu tun. Aber genau weiß ich das auch nicht. Wir haben hier auf jeden Fall keinen P-Schein.
Gruß, Mr. Blaulicht
Sei froh, dass du nur ein Jahr warten musst. Bei uns in Niedersachens musst du sogar 21 sein und mindestends drei Jahre Fahrpraxis nachweisen können und das egal ob KTW, BTW oder im Rettungsdienst.
mfg
fw_chf
Ein P-Schein, braucht man, wenn man
-keine Gemeinnützig anerkannte Organisation ist, die Gewerblich Leute transpotiert.
-Taxi-Fahrer in Städten mit mehr als 50.000 Einwohner,
-als Fahrer von Mietwagen mit (fremden) Personentransport.(Limo-Fahrer)
-Liege-taxi/Krankentransport,gehört ein wenig zum 1. Punkt
-Bulli´s/Kraftfahrzeuge, die mehr als 9 Personen transpotieren dürfen/können!(1 Fahrer+8 Mitfahrer)
-und selbstverständlich Busfahrer.Wobei die Fahr-Ausbildung, zum Busfahrer höherwertiger als ein P-Schein ist.
(Wer mir jetzt was anderes erzählen möchte, kann seine Kommentare sparen, denn ich habe den Busschein,und fahre ab und zu in einer 80.000 Einwohnerstadt Taxi, und brauchte keine Ortskenntnis-Prüfung ablegen, und wurde schon des öfteren Kontrolliert).
Diese Regelungen mit dem KV, kenne ich auch.Das ist meistens ne Vorgabe von Versicherungen.
Ja,damit ich es auch nicht vergesse, ich weiß jetzt kommen die Besser wissenden die mit 13 Mann im Bulli, mit nur 9 Sitzplätzen zum Einsatz fahren.
Is ja schön kuschelig.
Im Grunde macht sich der Fahrer einer Ordnungswidrigkeit schuldig,aber es wird halt in dem Moment von der Pulle-mann-zei geduldet.
Aber wenn es dann mal zum Unfall kommt, und es wird jemand mit bleibenden Schäden verletzt, wird es teuer(Regress), und wird unter Umständen als Vorsätzliche Körperverletzung, mit Haftstrafe belohnt.
Ist vor kurzem mit einem Bulli-Fahrer passiert, der mit der Jugendfeuerwehr ein Unfall hatte, und vergessen hatte darauf hinzuweisen, dass sich angeschnallt werden soll. Er hatte aber sehr viel Glück, und nach langen Verhandlungen Staatsanwaltschaft-Rechtsanwalt,wurde mit 1 Jahr auf Bewährung abgeferkelt.Es standen aber 2,5 j.,zur Diskussion, wegen vernachlässigung Aufsichtspflicht usw,.
Also, ich spare mir meinen Kommentar mal nicht. Denn ein Busfahrer macht wohl keine Ortskenntnisprüfung für die gesamte Bundesrepublik.Zitat von jumbo
Wenn bisher keiner was bei den Kontrollen gesagt hat, dann liegt das nur daran, daß die Polizei nur darauf getrimmt ist zu Prüfen, ob man Personen befördern darf. Den P-Schein erhält man ja auch erst, wenn man die Ortskenntnisprüfung abgelegt hat. (Somit also P-Schein = Ortskenntnisprüfung). Das gleiche denkt sich der Polizist, wenn er deinen Führerschein sieht (KOM ist besser als ein P-Schein und da ist die Ortskenntnis ja bestimmt drin).
Genaugenommen könnte ich mit einem P-Schein, den ich in Hamburg erhalte auch nicht in Berlin Taxi fahren. Ich habe nicht die erforderliche Prüfung für Berlin (FeV §48 Abs.6).
Mir ist kein Verordnung bekannt, die den KOM-Schein zum "globalen P-Schein" macht. Lasse mich aber gerne eines anderen Belehren.
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