Hallo,
für den öffentlich Rettungsdienst wird kein "P-Schein", also eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 FEV, benötigt.
Gemäß Absatz 2 Nr. 2 und 3 sind Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
sowie Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste davon befreit.


Gruß
Knut