Ergebnis 1 bis 15 von 21

Thema: Ersatz von Material bei Erste-Hilfe-Leistung

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    03.07.2005
    Beiträge
    264

    Ersatz von Material bei Erste-Hilfe-Leistung

    Hallo!

    Ich hätte mal ne Frage:

    Angenommen ich müsste z.B. einem Verkehrsunfall Erste Hilfe leisten, werden mir die Kosten für mein verwendetes Material und evtl. verdreckte/beschädigte Kleidung ersetzt und wenn ja von wem (Krankenversicherung, KFZ-Haftplicht)?


    Danke und Grüße

    loxi

  2. #2
    tailhook Gast
    Hallo,

    also ich frag die eintreffende RTW-Besatzung immer. Die ersetzen mir in der Regel immer alles. Das geht am unkompliziertesten und ob jetzt die das Material verbrauchen, oder ich es "vorstrecke", dürfte eigentlich keinen interessieren...

    Was die Kleidung anbetrifft, denke ich ist die Versicherung des Unfallopfers zuständig. Aber ob Du das bekommst und wie, keine Ahnung...

  3. #3
    Registriert seit
    31.10.2006
    Beiträge
    476
    Zitat Zitat von tailhook
    Hallo,

    also ich frag die eintreffende RTW-Besatzung immer. Die ersetzen mir in der Regel immer alles. Das geht am unkompliziertesten und ob jetzt die das Material verbrauchen, oder ich es "vorstrecke", dürfte eigentlich keinen interessieren...

    Was die Kleidung anbetrifft, denke ich ist die Versicherung des Unfallopfers zuständig. Aber ob Du das bekommst und wie, keine Ahnung...
    Ja wenn es gleich der Vor- Ort anwesenden Polizei gemeldet wird, bekommt man es ohne Probleme ersetzt.Nur einfach eine Meldung bei der Polizei machen, und es dann der eigenen Versicherung übergeben diese holt sich dann das Geld wieder von der Versicherung des Unfallopfers, ich persönlich hätte aber dabei ein schlechtes Gewissen wenn es sich nicht grade um äusserst Wertvolle Sachen handelt dass ich mich wegen einer Hosenreinigung an die Versicherung des Unfallopfers wende, es sei denn es geht um Sachen wie Handy,Brillen oder so.

    Das Verbandsmaterial wird auch ohne Probleme normalerweise an Ort und Stelle von der RTW Besatzung ersetzt sollte es nicht möglich sein, kann man ja auch schnell bei der entsprechenden Dienststelle vorbeifahren, mit Anagbe von Ort und Zeit wo der Unfall war sonst könnte ja jeder kommen ;)

  4. #4
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Moin moin,

    in aller Regel wird das verbrauchte Material von der RTW-Besatzung ersetzt. Anders kenn ich das auch nicht.

    Ich glaube aber mal gehört zu haben, dass für die Erste Hilfe nicht die Versicherung des Unfallopfers zuständig ist. Welche sollte das den sein? Die Haftpflicht (und wenn ja, welche: private oder KFZ-Haftpflicht, wenn es sich um einen Autounfall handelt). Oder die Krankenversicherung?

    Ich meine, dass in so einem Fall die öffentlichen Gemeinde-Versicherungen zuständig sind.
    Die zhalne nämlich auch, wenn sich der Ersthelfer fahrlässig (Cave: nicht grob fahrlässig!) verhält, oder er selbst bei der Hilfeleistung verletzt oder anderweitig geschädigt wird.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Zitat Zitat von sound_driver_32
    Nur einfach eine Meldung bei der Polizei machen, und es dann der eigenen Versicherung übergeben diese holt sich dann das Geld wieder von der Versicherung des Unfallopfers, ich persönlich hätte aber dabei ein schlechtes Gewissen wenn es sich nicht grade um äusserst Wertvolle Sachen handelt dass ich mich wegen einer Hosenreinigung an die Versicherung des Unfallopfers wende, es sei denn es geht um Sachen wie Handy,Brillen oder so.
    Hallo !

    Dafür ist ja eine Versicherung da... also warum eigene Kosten die durch den Unfall entstanden sind nicht wieder zurück holen!?

    Das selbe gilt für Feuerlöscher und/oder beschädigtes Warndreieck etc.

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  6. #6
    Registriert seit
    31.10.2006
    Beiträge
    476
    Zitat Zitat von Andreas 53/01
    Hallo !

    Dafür ist ja eine Versicherung da... also warum eigene Kosten die durch den Unfall entstanden sind nicht wieder zurück holen!?

    Das selbe gilt für Feuerlöscher und/oder beschädigtes Warndreieck etc.

    MfG
    Davon sage ich ja nichts, sowas würde ich ja auch melden,aber doch nicht ein Hemd oder ne Hose das ich für´n paar Euro reinigen lassen kann.

  7. #7
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Das bezahlt alles die Versicherung der Gemeinde

    hatte ein bekannter vor einigen Jahren

    VU- Ersthelfer - handy geflutet - Neu bekommen

    Frag doch mal die UK deines Bundeslandes...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  8. #8
    Registriert seit
    03.07.2005
    Beiträge
    264
    Zitat Zitat von sound_driver_32
    Davon sage ich ja nichts, sowas würde ich ja auch melden,aber doch nicht ein Hemd oder ne Hose das ich für´n paar Euro reinigen lassen kann.
    Es ging mir ja eher um teurere Sachen oder falls mal Kleidung ganz kaputt geht oder so. Wegen 2 Pflastern und nem Dreckspritzer auf der Hose wärs ja egal.

    Außerdem, solang man das ganze mit der Versicherung aushandelt sehe ich nicht ein, auch nur die Spur von Gewissen zu zeigen.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •