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Thema: SMD's / LED's "Feuerwehr im Einsatz" Hinweisschild für Kfz mit 12V Anschluss

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von MHD-Funker-LP
    Ein "Feuerwehr im Einsatz" Hinweisschild hat keinerlei Wirkung und Bedeutung für andere Verkehrsteilnehmer, und somit nur ein Reklame Schild.

    Also ist son Schild sinnlos !!!

    Gruß
    Helmut
    Ich wurde schon öfters von aufmerksamen Verkehrsteilnehmern vorbeigelassen...

    Außerdem ist es zur Kenntlichmachung.
    Ich wohne beispielsweise an einer Kreuzung, an der der Rechtsabbiegerverkehr, dem ich auf dem Weg in die Fw auch folge, eine ziemlich lange Rotlichtphase hat, obwohl auf dem Abbiegeweg weder Fußgänger noch andere Fahrzeuge kommen können (aufgrund der Ampelschaltung). Es wurde auch bereits schon im Stadtrat beschlossen, dass dort ein Grünpfeil hinkommt.
    Wenn jetzt ein schwerer VU oder ein Brand gemeldet ist, und ich sehe (aufgrund der Ampelschaltung der von rechts kommenden Fahrzeuge), dass der grüne Abbiegepfeil an wäre, wenn es ihn denn schon gäbe, dann fahr ich über die rote Ampel (natürlich im 2. Gang mit ca 30 und nicht auf 2 Rädern).
    Für solche Fälle finde ich einen Dachaufsetzer z.B. sinnvoll.

  2. #2
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    Ich lasse Drängler immer vor, nach dem Motto " Wir sehen uns an dem nächsten Baum oder der nächsten Unfallstelle......... " mit oder ohne "Reklameschild "

    Gruß
    Helmut

  3. #3
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    Zitat Zitat von MHD-Funker-LP
    Ich lasse Drängler immer vor, nach dem Motto " Wir sehen uns an dem nächsten Baum oder der nächsten Unfallstelle......... " mit oder ohne "Reklameschild "
    Prima, damit können wir alle gut leben.

    Du bist mir grad eben schon negativ aufgefallen mit Deiner Art (mitten in einer interessanten Diskussion "was hat das mit BOS zu tun" reinzubrüllen), vielleicht bist Du grad bissi schlecht drauf oder so, entspann Dich doch mal und les noch ein bißchen in Ruhe hier herum, wie man auch freundlich miteinander umgehen kann...

    Wenn Du diesen Thread komplett gelesen hättest (wie es höflich gewesen wäre, bevor man das dazuschreibt), dann hättest Du schon gelesen daß wir Dachaufsetzer keineswegs als Blaulicht-Ersatz betrachten.

  4. #4
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    Prima, damit können wir alle gut leben.

    Du bist mir grad eben schon negativ aufgefallen mit Deiner Art (mitten in einer interessanten Diskussion "was hat das mit BOS zu tun" reinzubrüllen), vielleicht bist Du grad bissi schlecht drauf oder so, entspann Dich doch mal und les noch ein bißchen in Ruhe hier herum, wie man auch freundlich miteinander umgehen kann...


    Ich finde diese Diskussion über das Thema sehr interessant, aber unter BOS-Funk ??? .......

    Mach doch ein neues unter Forum ....



    Wenn Du diesen Thread komplett gelesen hättest (wie es höflich gewesen wäre, bevor man das dazuschreibt), dann hättest Du schon gelesen daß wir Dachaufsetzer keineswegs als Blaulicht-Ersatz betrachten.[/QUOTE]


    Leider, leider sehen die Dachaufsetzer Benutzer nicht alle so .. und meinen sie hätten Sonderrechte damit....

    Gruß
    Helmut

  5. #5
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von MHD-Funker-LP

    Leider, leider sehen die Dachaufsetzer Benutzer nicht alle so .. und meinen sie hätten Sonderrechte damit....

    Gruß
    Helmut

    Sorry, da sieht man mal das du überhaupt noch nichts verstanden hast ...
    Denn sie haben Sonderrechte ob mit oder ohne Dachaufsetzer.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Alex22
    Sorry, da sieht man mal das du überhaupt noch nichts verstanden hast ...
    Denn sie haben Sonderrechte ob mit oder ohne Dachaufsetzer.

    Das macht nichts , ich bin nur seit 39 Jahren in diesem Geschäft,
    und aus Erfahrung weis ich das es Leute gibt die mit solchen schildern sich die Sonderrechte erzwingen....

  7. #7
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    Zitat Zitat von MHD-Funker-LP
    Das macht nichts , ich bin nur seit 39 Jahren in diesem Geschäft,
    und aus Erfahrung weis ich das es Leute gibt die mit solchen schildern sich die Sonderrechte erzwingen....
    Das mag sein, trotzdem mußt Du hier nicht jeden Dachaufsetzer-Nutzer gleich als Sonderrecht-Erzwinger hinstellen, schon gar nicht als Newbie im Forum. Ja es gibt Leute die die zulässigen Grenzen bei Alarmfahrten überschreiten. Ob mit PrivatPKW oder FW-Fahrzeugen. Genauso wie es (ganz normale zivile) Leute gibt die mit 100 durch Ortschaften fahren oder auf der Landstraße in Kurven überholen. Das gefällt uns allen nicht, nicht nur Dir.

    EDIT: Zu Deinem letzten STVO-Zitat: Völlig richtig! Viele halten sich aber auch daran, auch mit Dachaufsetzer, kein Grund hier Stimmungsmache zu betreiben!

  8. #8
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    Zitat Zitat von Alex22
    Sorry, da sieht man mal das du überhaupt noch nichts verstanden hast ...
    Denn sie haben Sonderrechte ob mit oder ohne Dachaufsetzer.
    Ich habe mich lange zurückgehalten, etwas zu dieser oder vergleichbaren anderen Eintragungen zu schreiben! Schon aus dem Grunde, dass man sich hier leicht Schelte einfängt!

    Aber nun ist es soweit, auch wenn ich es jetzt vielleicht als 125er in dieses Forum schreibe!

    Mit solchen pauschalen Eintragungen sollte man sensibel umgehen. Ich habe mich mehrfach mit diesem Thema auseinander setzen müssen und habe festgestellt, dass es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt. Niedersachsen z.B. legt sich nicht fest, was Sonderrechte mit Privatfahrzeugen angeht! Andere Bundesländer lehnen Sonderrechte im Zusammenhang mit Privatfahrzeuge ab. Wiederum andere gestehen es zu!

    Pauschal Sonderrechte zuzugestehen ist meiner Meinung nach mit Vorsicht zu genießen! Es gibt in Deutschland diesbezüglich keine einheitliche rechtliche Linie!

    MfG

  9. #9
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    03.07.2006
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    Zitat Zitat von Poli
    Pauschal Sonderrechte zuzugestehen ist meiner Meinung nach mit Vorsicht zu genießen! Es gibt in Deutschland diesbezüglich keine einheitliche rechtliche Linie!
    Die StVO gilt deutschlandweit. Die Länder machen da recht wenig Äußerungen zu, es gibt nur unterschiedliche Meinungen der Gerichte, und selbst da ist IMHO nur ein OLG mal zu der Auffassung gekommen, das Feuerwehrkräfte im Privat-Kfz generell keine Sonderrechte haben können.

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