
 Zitat von 
arnolde
					
				 
				Dazu mal ein Hinweis: Bei einem fest am Auto angebauten Teil (z.B. Reifen, Spoiler, verschraubte RTK) erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und somit auch der Versicherungsschutz, und fortan ist das Bewegen des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum eine Straftat.
Bei einem nicht fest angebauten Teil (z.B. Magnetfuß-RKL) ist dies nicht der Fall, sondern "lediglich" eine unzulässige Beleuchtungseinrichtung), das mit einem relativ humanen Verwarnungs- oder Bußgeld bestraft wird.
			
		 
	 
 So ein Unsinn hab ich schon lang nicht mehr gehört.
Der Versicherungsschutz erlischt nie ...
Die Haftpflicht zahlt immer, ab 5000 € wenn man schei?? gebaut hat.
Eine Straftat ist es nur wenn man erst gar kein Versicherungsschutz abgeschlossen hat.
Und das ist auch egal, ob fest oder abnehmbar ist.
Zum Thema Seitenstreifen benutzen ...
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt  50,- EUR, 2 Punkte
				
			 
			
		 
			
				
			
			
				Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.