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Thema: SMD's / LED's "Feuerwehr im Einsatz" Hinweisschild für Kfz mit 12V Anschluss

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Alex22
    So ein Unsinn hab ich schon lang nicht mehr gehört.
    Der Versicherungsschutz erlischt nie...
    Du solltest langsam mal aufpassen mit deinen ständigen "so ein Unsinn" Bekundungen... sonst nimmt Dich bald keiner mehr ernst hier.

    Die Haftpflicht zahlt immer, ab 5000 € wenn man schei?? gebaut hat.
    Richtig, die Haftpflicht zahlt - zunächst mal - immer (um den geschädigten zu schützen). Fordert aber alles vom Versicherungsnehmer zurück, wenn die Bedingungen gegeben sind.

    Eine Straftat ist es nur wenn man erst gar kein Versicherungsschutz abgeschlossen hat. Und das ist auch egal, ob fest oder abnehmbar ist.
    Du wirst es wissen... ich bleibe bei meiner Meinung. Hab leider grad keine Belege zur Hand.

  2. #2
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    Nabend,

    guck mal hier ob das nicht was für dich ist:
    http://www.fire1.de/shop/oxid/index....3ff16.99207773

  3. #3
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    Zitat Zitat von firefighteropp
    guck mal hier ob das nicht was für dich ist:
    http://www.fire1.de/shop/oxid/index....3ff16.99207773
    Interessant...
    Ich finde aber, spiegelverkehrt wäre es sinnvoller... Und ein interessanter Punkt wäre sicher, ob die Lumineszenz als Leuchtmittel (=abstrahlend) gilt...

    Aber für mich wär das eh nix, nachts ist sowieso völlig freue Fahrt, und tagsüber sieht man eigentlich eh gar nix hinter der Windschutzscheibe (deswegen find ich's auch überhaupt nicht sinnvoll, Schilder mit Saugnäpfen innen zu befestigen, oder wie einer meiner Kollegen es macht, den Dachaufsetzer an den Innenspiegel zu hängen...)

  4. #4
    112NOTRUF112 Gast
    Zitat Zitat von arnolde
    Interessant...
    Ich finde aber, spiegelverkehrt wäre es sinnvoller... Und ein interessanter Punkt wäre sicher, ob die Lumineszenz als Leuchtmittel (=abstrahlend) gilt...
    Blos die Finger weg lassen von den EL-Schildern mit diesen Folien.
    Der letzte Schrott. Qualitativ sehr schlechte Verarbeitung !
    So ein Teil in Spiegelschrift hatte ich mal.

    Dann lieber mein jetziges selbstgemachtes unbeleuchtetes Innenschild.

    Zitat Zitat von arnolde
    Aber für mich wär das eh nix, nachts ist sowieso völlig freue Fahrt, und tagsüber sieht man eigentlich eh gar nix hinter der Windschutzscheibe (deswegen find ich's auch überhaupt nicht sinnvoll, Schilder mit Saugnäpfen innen zu befestigen, oder wie einer meiner Kollegen es macht, den Dachaufsetzer an den Innenspiegel zu hängen...)
    Also, schau dir das Bild an von meinem Auto.


    Das wirkt, das Spiegelschrift-Innenschild. (der Dachaufsetzer wird doch gar nicht gesehn, wenn ich genau hinter einem Auto bin. Das Innenschild wird gesehen)

    ---
    SUCHE immer noch günstigen Anbieter für Feuerwehr LED Schild !

  5. #5
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    Zitat Zitat von arnolde
    Du solltest langsam mal aufpassen mit deinen ständigen "so ein Unsinn" Bekundungen... sonst nimmt Dich bald keiner mehr ernst hier.
    Das liegt wohl ehern daran das Leute wie du Unwahrheiten verbreiten.

    Zitat Zitat von arnolde
    Richtig, die Haftpflicht zahlt - zunächst mal - immer (um den geschädigten zu schützen). Fordert aber alles vom Versicherungsnehmer zurück, wenn die Bedingungen gegeben sind.
    Wie gesagt du erzählst Unsinn.

    lt §2b AKB.
    "§ 2b Einschränkung des Versicherungsschutzes

    (1) Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles:

    Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei

    ...

    e) in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, wenn der Fahrer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.

    (2) Bei Verletzung einer der Obliegenheiten gemäß Abs. 1 oder bei Gefahrerhöhung ist die Leistungsfreiheit des Versicherers in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je DM 10.000 beschränkt. ...

    Regress der Haftpflichtversicherung

    Der Kfz-Fahrer, der seine Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verletzt (sog. Obliegenheiten), kann von seiner Haftpflichtversicherung in Regress genommen werden. "Regress" bedeutet: Die Versicherung zahlt zwar Schadensersatz an den geschädigten Unfallgegner, holt sich das Gezahlte aber ihrem Versicherungsnehmer wieder.

    Typische Pflicht- bzw. Obliegenheitsverletzungen, die sehr häufig zu einem solchen Regress führen, sind:

    * alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit und
    * Unfallflucht

    Der Regress der Haftpflichtversicherung ist gesetzlich auf maximal 5.112,92 € (= 10.000,00 DM) begrenzt. Allerdings soll es nach dem Oberlandesgericht Nürnberg statthaft sein, diesen Maximalbetrag zwei Mal zu fordern, wenn zwei Obliegenheiten gleichzeitig verletzt wurden, z.B. bei einem Verkehrsunfall auf Grund alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit mit anschließender Flucht des Unfallverursachers vom Unfallort.

    Quelle:
    http://www.unfallundwasnun.de/nunfall/regress.htm
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Alex22
    Das liegt wohl ehern daran das Leute wie du Unwahrheiten verbreiten.
    Auch Leuten, die sich irren, gegenüber kann man sich höflicher ausdrücken. Ich bin durchaus kritikfähig, sofern man sachlich bleibt.

    Der Regress der Haftpflichtversicherung ist gesetzlich auf maximal 5.112,92 € (= 10.000,00 DM) begrenzt. [...]
    Ok, in dem Punkt hast Du offenbar Recht.
    Und demnach wohl auch darin, daß die erloschene Betriebserlaubnis nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes führen muß.

    Aber daß ein Festeinbau einer unzulässigen Beleuchtungseinrichtung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, ist richtig oder? Wenn Du mir jetzt noch belegst daß auch ein Nicht-Festeinbau (z.B. abnehmbare Dachgepäckträger oder magnet-RKL) dies nach sich ziehen kann, knie ich vor Dir nieder. (Dem widerspricht z.B. die Tatsache daß ersteres vom TÜV abgenommen und im Fahrzeugschein eingetragen wird, letzteres jedoch nicht).

  7. #7
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    Also ein Dachgepäckträger dürfte eine ABE für das entsprechende Fahrzeug haben ... in dem Punkt bin ich mir aber nicht sicher.
    Ein abnehmbare RKL muß sehr wohl im Fahrzeugschein eingetragen werden.
    Alleine schon deswegen weil weil das Fahrzeug umgeschlüsselt werden muß.
    Ein Privat PKW darf erstmal generell keine SoSi Anlage haben. Hierbei wird nur ein Trick angewandet indem das Fahrzeug von bestimmten Führungskräften zum Feuerwehrfahrzeug umgemodelt wird.

    Edit: Mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis hast du recht die erlischt.
    Deswegen versteh ich auch nicht warum manche Leute die schon verbotenerweise ein beleuchteten Dachaufsetzer benutzen nicht gleich auf ein Blaulicht umsteigen.
    Vom Bußgeldtechnischen bleibt es gleich, nur die Wirkung ist auf jedenfall besser. *gg*
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  8. #8
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    Zitat Zitat von Alex22
    Deswegen versteh ich auch nicht warum manche Leute die schon verbotenerweise ein beleuchteten Dachaufsetzer benutzen nicht gleich auf ein Blaulicht umsteigen.
    Vom Bußgeldtechnischen bleibt es gleich, nur die Wirkung ist auf jedenfall besser. *gg*
    Jein... es gibt ja noch die Unterscheidung "für den Straßenverkehr zugelassene Leuchtmittel" (z.B. das E1 (oder wars E2?) Kennzeichen auf einer RLK (gelb oder blau ist egal) oder "Erlaubnis der Benutzung eines Gelb/Blaulichts" (Gelblicht im Stand bei Panne oder Unfall grundsätzlich nicht verboten, aber im Rollen nur in berechtigten Fällen)

    Wenn ein Magnet-RKL blau mit E1 Kennzeichen (wenn dann doch bitte darauf achten... dann hat man auch ein Qualitätsprodukt das auch funktioniert und nicht bei 110km/h wegfliegt... alles unter 70€ hat höchstwahrscheinlich keins!) verwendet wird, dann ist es zumindest kein "unzugelassenes Leuchtmittel" sondern lediglich (wenn man so sagen kann) "mißbrauch von Leuchtzeichen"... (fragt sich nur was schwerer wiegt)...

    Ich hatte mal vor vielen Jahren beim ADAC Anwalt angefragt, was einem blüht wenn man ohne Erlaubnis fahrend mit gelbem Magnet-RKL erwischt wird... antwort: 10 EUR Verwarnung... Strenggenommen dürfte es ja beim Blau-RKL nicht anders sein oder?

    Das soll jetzt keine Aufforderung sein, daß jetz alle blaue RKLs benutzen, nur weils vielleicht juristisch kein schweres Vergehen ist... Ohne Horn nützt es reichlich wenig, was das "platzmachen" angeht, im Gegenteil, die meisten sehen es erst wenns zu spät ist und reagieren dann oft falsch und behindern erst recht... Ich sehe meinen gelben Dachaufsetzer eigentlich gar nicht als "Platzmacher", sondern eher als Erkennbarmachung für Zuschauer, warum ich evtl. leichtere Regelverstöße begehe und es eilig zu haben scheine, damit nicht jeder nur denkt "wasn arschloch, dem zeig ichs" o.ä.
    Geändert von arnolde (01.12.2006 um 17:11 Uhr)

  9. #9
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    Ich sehe meinen gelben Dachaufsetzer eigentlich gar nicht als "Platzmacher", sondern eher als Erkennbarmachung für Zuschauer, warum ich evtl. leichtere Regelverstöße begehe und es eilig zu haben scheine, damit nicht jeder nur denkt "wasn arschloch, dem zeig ichs" o.ä.[/QUOTE]


    Ein Gedanke den man vielleicht folgen sollte.......nicht "Platzmachen" sondern informieren.........ein Ansatz mit Anerkennung...LOB!
    Gruß J.

  10. #10
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    So Leuts,

    also diskutiert mal noch schön! Was erlaubt ist oder was auch nicht... ;) Ich hab mir so ein Schild gekauft und gut ist,funzt einwandfrei....

    Danke nochmal für eure Hilfe....

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