Zitat Zitat von arnolde
Dazu mal ein Hinweis: Bei einem fest am Auto angebauten Teil (z.B. Reifen, Spoiler, verschraubte RTK) erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und somit auch der Versicherungsschutz, und fortan ist das Bewegen des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum eine Straftat.

Bei einem nicht fest angebauten Teil (z.B. Magnetfuß-RKL) ist dies nicht der Fall, sondern "lediglich" eine unzulässige Beleuchtungseinrichtung), das mit einem relativ humanen Verwarnungs- oder Bußgeld bestraft wird.
So ein Unsinn hab ich schon lang nicht mehr gehört.
Der Versicherungsschutz erlischt nie ...
Die Haftpflicht zahlt immer, ab 5000 € wenn man schei?? gebaut hat.
Eine Straftat ist es nur wenn man erst gar kein Versicherungsschutz abgeschlossen hat.
Und das ist auch egal, ob fest oder abnehmbar ist.

Zum Thema Seitenstreifen benutzen ...
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 50,- EUR, 2 Punkte