Zitat von Holger2784
Uh ok....
ich habe über 6km (circa 6300 m).
Zitat von Holger2784
Uh ok....
ich habe über 6km (circa 6300 m).
Hallo.
Schrift ist nicht gleich richtig erkennbar,aber ich werde wenn ich dazu komm mal noch am Tag ein Video machen.
Also ich finde es blendet nicht,auffällig ist es aber Trotzdem für andere Autofahrer....
Geändert von Glubschi (03.12.2006 um 12:39 Uhr)
Also wenn ich jemals in die Verlegenheit käme, mir etwas in dieser Richtung zuzulegen, dann wahrscheinlich sowas hier (Betrieb nur mit gelben Gläsern!): http://shop.wiltec.info/cgi-bin/tabs...12813368,24420
Vorteile:
- mit nur 30,- EUR unschlagbar billig
- Gelbes Blinklicht ist ein bekanntes Standardsignal bei allen Autofahrern, erkennungszeit gleich null (bei einer rot blinkenden Schrift im Rückspiegel wäre ich eher geneigt, zu versuchen die Schrift zu entziffern, als sofort Platz zu machen - Gefährlich!)
- Erfahrungsgemäß reagieren 90% der Autofahrer auf Gelblicht genauso wie auf Blaulicht, denn wer kennt schon den Unterschied, der sich noch nie damit befaßt hat?
- Gelblicht ist nicht Blaulicht, belastet nicht unnötig die Duldungsgrenze der örtlichen Polizei, auch wenns evtl. juristisch keinen Unterschied macht, subjektiv bestimmt schon
Nachteil: Kein CE oder E1 Kennzeichen, also von Haus aus unzulässig und verursacht evtl. Störungen im Radio/Funkempfang (vielleicht hats aber ein amerikanisches UL-Kennzeichen, damit wäre die Störstrahlung zumindest CE-Ähnlich eingedämmt)
Aber nochmal: Man sollte wirklich ehrlich zu sich selbst sein: Was nützt es mir denn, wenn 10 Autos vor mir fahren, und der hinterste mir Platz macht? Dann kann ich bestenfalls alle 5-10 Sekunden den jeweils nächsten überholen, aber ist es das wirklich wert, die Regeln zu brechen und durch Verwirrung der anderen Fahrer gefährliche Situationen zu provozieren?
Auf der Autobahn mag das eher Sinn machen, aber wer fährt schon Autobahn zum FW-Einsatz und kann dabei noch mit dringender Notwendigkeit (schätzungsweise nur bei Fahrtzeit < 5mins) argumentieren?
Zitat von arnolde
Also ich hab bei mir extra keinen Schriftzug mit Spiegelschrift bestellt,da...was nützt mir es wenn ich an ner Kreuzung steh,vieleicht auch noch Rot habe und die erkennen von Vorne das Schild nicht,so ist es wenigstens in Realschrift erkennbar.
Mit deim gelben Blitzlicht kannst du dies gerne machen,die denken du schleppst vieleicht jemanden ab oder so..... *lol*
Wenn 10 Autos vor mir sind und es besteht keine Möglichkeit zu überholen oder so,dann bleib ich dahinter.....und das geht auch....Und schon wegen ner Ölspur oder nen Schuppenbrand oder so,würde ich schon gar keine Wellen machen. Da schalte ich mein Schild ein, und fahr zügisch,weil die Ölspür bleibt auch noch nach 10 min. liegen,und der Schuppen brennt auch ohne uns weiter....
Wenn Du bei Ölspur mit Blinkschild und "zügig" fährst, wie würdest Du Deine Fahrweise dann bei VU-Klemm oder F2 beschreiben?Zitat von Holger2784
Bei Ölspuren heißts bei uns "Durchsage - Einsatz für..." statt "Alarm - Einsatz für...." und da fahre ich so gut wie normal... Manchmal nicht mal mit Dachaufsetzer. In diesem Fall sind nämlich KEINERLEI Sonderrechte zu rechtfertigen!
Andererseits kann ich nachvollziehen daß Du das Schild auch verwenden willst, nachdem Du so nen Affengeld für bezahlt hast... Wieviele Einsätze (also wo Deine Schleife auch alarmiert wird) hast Du so im Jahr?
Zügisch heist bei mir,wenn eine Ölspur etc. ist. fahre ich auch meine 60 / max .70km/h.Zitat von arnolde
Bei nem VU mit eingeklemmter fahre ich meine 80 / 90 Km/h. Aber nur wenn es nötig ist...
Zitat von arnolde
Wir selber haben nur in der Stadt 130 bis 180 Einsätze im Jahr,dazu kommen auch noch die Dörfer mit hinzu...
Also meine persönliche These zu dem 'Anfahrtsthema' ist folgende:
90% derjenigen, die schnell, bzw. mit _leichten_ übertretungen der StVO zum Gerätehaus fahren, tun dies nicht, weil es der Rettung von Menschenleben und bedeutenden Sachwerten gilt, sondern schlicht und einfach
weil sie Angst haben, keinen Platz mehr auf dem Löschfahrzeug zu erwischen
Gruß,
Arne
würde mich auch intressieren ? ;-)Zitat von arnolde
mein problem ist wie krieg ich so ein schönes Schild (oder Leuchtdings) an mein Motorrad ;-)
Gruß Michael
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
Da Du in Deiner Einsatzkleidung zum Dienst fährst, brauchst Du kein Schild! ;-) [ölinsfeuergieß]Zitat von Brandbatsch
Bitte jetzt keine Diskussionen über Dienstkleidung, bitte bitte!
Gruß, Mr. Blaulicht
Nachtrag: Bei mißbräuchlicher Verwendung dieses Lichtzeichens (offenbar egal ob blau oder gelb) drohen 20 EUR Verwarnungsgeld und 1 Punkt.Zitat von arnolde
(Quelle: Bußgeldkatalog http://www.kba.de/Stabsstelle/Zentra...g_01052006.pdf Seite 170)
Und noch was: Die Wiltec Blitz-Rundumkennleuchten (ich hab's in Gelb) für 19,95 EUR sind schrott! Bei Tag kaum sichtbar daß es an ist, bei Nacht auch nicht besonders auffällig. Hier lohnt sich wirklich die INvestition in eins mit E1 Zeichen, da kann man wenigstens von einer gewissen Qualität ausgehen!
Geändert von arnolde (15.12.2006 um 16:24 Uhr)
Klar gibt es auch ein Strafgeld bei gelbem Blitzlicht, wenn Du es während der Fahrt benutzt... Meines wissens nach völlig egal welcher Blitzer oder RKL.
Gelbes Blinklicht war doch für Privatanwender nur zur Absicherung eines stehenden Fahrzeugs, z.b. Panne/Unfall zulässig...
Allerdings hab ich den Paragraphen nicht zur Hand.
Soweit ich mich erinnern kann, heißt es sinngemäß: "...von fahrzeugen aus... gelbes blnklicht... nur von berechtigten..." - interpretiert wird das meist als "vom FAHRENDEN fahrzeug aus"... aber ganz konkret weiß ichs grad auch nicht.
Jedenfalls hat noch kein Polizist jemals nachgefragt (in ca. 20 Fällen) wenn ich auf dem Autobahn-Standstreifen hinter einem Pannenfahrzeug mit Privatwagen und Gelblicht (mal RKL, mal Balken) stand.
Sorry du verwechselst da was.Zitat von arnolde
1. Gibts bei 20 € gar kein Punkt und es gelten die 20 € nur für Fahrzeuge die bereits ein gelbes oder blaues Blinklicht haben.
2. Wenn du ein blaues oder gelbes Blinklicht benutzt verlierst du die Betriebserlaubnis weil es nicht mehr die genehmigte Fahrzeugart ist.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Ist das Benutzen von blauem Blinklicht nicht Amtsanmaßung?
However, jeder, der sowas tut während er zum Gerätehaus fährt gehört IMO nicht in die Feuerwehr.. (weil da gehört normalerweise auch nen bißchen verantwortungsbewusstsein zu, und jeder, der das hat, weiss, das sowas einfach nur überflüssig und gefährlich ist..)
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
1. Dann erklär mir bitte mal nach Lektüre des KBA-Dokuments warum da in der Spalte "B - 1" (für Kategorie B (minder schwer) sowie 1 Punkt) steht?Zitat von Alex22
2. Die BE kann nur erlöschen bei einer technischen änderung am Fahrzeug. Ein nicht fest montiertes Teil (z.B. Magnet RKL) erfüllt diesen Umstand nicht.
Da stimme ich Dir vollkommen zu. Muß aber auch fragen: Ist eine rot blinkende Schrift nicht noch gefährlicher? Ich bin der Meinung: Wenn schon irgendein Leuchtsignal, dann auch das eindeutige Standardsignal das jeder Autofahrer sofort unmißverständlich versteht.Zitat von Max K.
Nicht auszudenken, wenn ein Autofahrer hinter sich eine blinkende Schrift sieht und sekundenlang versucht diese im Rückspiegel zu entziffern (könnte ja HALT POLIZEI heissen!) und deswegen irgendwo drauffährt... für DEN Unfall möcht ich auf keinen Fall geradestehen müssen!
Geändert von arnolde (16.12.2006 um 00:35 Uhr)
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