Zitat Zitat von Max K.
Ich finde, wenn der Gesetzgeber sich eindeutig zu der Sachlage geäußert hat (Hat er - Missachtung der StVo im Rahmen i.o., solange keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden) is die Sache auch erledigt.

Hat er doch ...
Die Feuerwehr hat Sonderrechte und die Feuerwehr ist nunmal jeder FM sobald der Piepser geht ...
Nicht umsonst steht auch drin, Fahrzeuge des Rettungsdienstes.
Hiermit sind SEGler oder Rufbereitschaft die mit ihrem Privat PKW zum Einsatz fahren klar ausgenommen.