Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
Und wenn ich sehe, dass kaum jemand davon Ahnung hat, was er darf und was nicht, bzw jeder seine Meinung für die einzig richtige hält, dann sollte man das Problem einfach durch den Gesetzgeber dadurch lösen, in dem man den §35 StVO nicht mehr auf die Feuerwehr sondern auf die Fahrzeuge der Feuerwehr begrenzt.
Dann darf der _Maschinist_ des Feuerwehrfahrzeuges auch keine §35 StVo mehr in Anspruch nehmen..

SCNR

Ich finde, wenn der Gesetzgeber sich eindeutig zu der Sachlage geäußert hat (Hat er - Missachtung der StVo im Rahmen i.o., solange keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden) is die Sache auch erledigt. Wenn das der FA so weiß, ist es letztendlich seine Sache, was er damit anstellt, zumal ihm die Gesetzlage bekannt ist.. (Und daran würde auch kein weiteres, evtl. auslegungsfähiges Gesetz was ändern.. Die Einsicht muss von den FA kommen, nicht vom Gesetzgeber..)