Dann darf der _Maschinist_ des Feuerwehrfahrzeuges auch keine §35 StVo mehr in Anspruch nehmen..Zitat von Mr. Blaulicht
SCNR
Ich finde, wenn der Gesetzgeber sich eindeutig zu der Sachlage geäußert hat (Hat er - Missachtung der StVo im Rahmen i.o., solange keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden) is die Sache auch erledigt. Wenn das der FA so weiß, ist es letztendlich seine Sache, was er damit anstellt, zumal ihm die Gesetzlage bekannt ist.. (Und daran würde auch kein weiteres, evtl. auslegungsfähiges Gesetz was ändern.. Die Einsicht muss von den FA kommen, nicht vom Gesetzgeber..)