Hallo,

Eigendlich kenne ich das auch nur so:

KFZ-Haftpflicht:
Versicherungsschutz ist voll gegeben. Im Schadensfall wird allerdings der Beitrag (rückwirkend) neu berechnet. Je nach vertrag kommt aber auch noch eine Vertragsstrafe dazu, oft ein doppelter JAhresbeitrag o.ä.

KFZ-Kasko:
Hier gibt es deutliche Unterschiede.
Im Ungünstigstgen Fall ist der KAsko Schutz komplett nicht vorhanden wenn der Halter der Benutzung zugestimmt hat. HAt er der Benutzung NICHT zugestimmt übernimmt die Kasko auf jeden Fall, kann vom Fahrer aber Regress fordern.

Mit einer Aussage wie: "Das übernimmt der GUV", währe ich vorsichtig, denn dann könnte ich ja auch mit einem nichtzugelassenen KFZ fahren. So wie ich das kenne zahlt die GUV ja mit einem gewissen Selbstbehalt, verlangt aber das bestehende Kasko und Haftpflichtversicherungen in Anspruch genommen werden. Die aus der Beitragserhöhung resultierenden Vermögensschäden werden dann übernommen.
Also ohne Schriftliche Zusicherung der Übernahme währe ich hier vorsichtig.

Aber:
Wenn du FS-B hast, ohne eigenes KFZ, dann verstehe ich nicht warum deine Eltern den Vertrag nicht ändern. Ist ein Anruf,kostet nur wenig mehr!

Oder Alternativ kann man die U24 Bedingung ja auch stehen lassen und dich als (trotzdem) genehmigten Fahrer eintragen lassen.
Das war zb. bei mir so. Als ich mir mit 18 ein eigenes Auto geholt habe (versichert über Eltern) war die mit abstand günstigste Lösung Zweitwagen mit "% wie Erstfahrzeug". Die Versicherungsgesellschaft die dieses mit akzeptablen Rahmenbedingungen Anbot hat dieses aber nur in Verbindung mit einer U25 Klausel angeboten.

Eine Kurze Rücksprache mit dem Agenten und ich wurde (ohne Mehrkosten) als genehmigter Fahrer eingetragen, bei bestehender U25 Klausel.
Stand auch auf dem VS Schein so drauf und auch als ich mit 20 mal unvorsichtig war hat es absolut keine Probleme gegeben.
Es durfte halt damals nur niemand aus meinem Freundeskreis mein Auto fahren...

Gruß
Carsten