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Thema: auch ohne Versicherungsschutz mit dem PKW zum GH?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Hallo!

    Hat mit der Zugehörigkeit einer Feuerwehr nichts zu tun.
    Du darfst auch dann weiterhin Dein Kfz Deiner Eltern nicht bewegen, auch nicht wie von Dir geschildert im Alarmfall.

    Du selbst bist ab Alarmeingang über die Unfallkasse der Feuerwehr bzw. des Landes versichert.
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  2. #2
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    das fahrzeug nicht?
    dachte immer das das auto auch über die UKS versichert ist.

  3. #3
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    16.12.2004
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    1.102
    Du fährst nicht ohne Versicherungsschutz, wenn du das Auto nimmst!


    Hab mich in einer ähnlichen Position befunden wie du, und heraus kam folgendes:

    Wenn du mit dem Auto, dass laut Versicherungspolice erst ab 24 zugelassen ist, fährst und einen Unfall baust, wird eine Nachzahlung fällig, wenn nix passiert, is auch gut. Hat mir mein Vater damals so erklärt.


    Kann dir jetzt keine Quelle geben, aber wir haben ja Juristen im Forum, die werden weiterhlefen können.

  4. #4
    Registriert seit
    09.10.2003
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    2.273
    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Du fährst nicht ohne Versicherungsschutz, wenn du das Auto nimmst!


    Hab mich in einer ähnlichen Position befunden wie du, und heraus kam folgendes:

    Wenn du mit dem Auto, dass laut Versicherungspolice erst ab 24 zugelassen ist, fährst und einen Unfall baust, wird eine Nachzahlung fällig, wenn nix passiert, is auch gut. Hat mir mein Vater damals so erklärt.


    Kann dir jetzt keine Quelle geben, aber wir haben ja Juristen im Forum, die werden weiterhlefen können.
    Das scheint von Versicherung zu Versicherung verschieden zu sein !?

    Ich kenne einen Fall wo die Versicherung nichts übernommen hat - Also alles mit Vorsicht zu genießen.

    Die Unfallkasse (Hier im Beispiel Hessen), sagt dazu folgendes:

    Leistungen - "Wegeunfällen: Unfälle auf dem Weg zum oder vom Ort der feuerwehrdienstlichen Veranstaltung"

    .. Zur Not frag' doch einfach mal bei Deiner Versicherung der Feuerwehr an, ob das zu deren Leistungen gehört, damit du auf der sicheren Seite bist!
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  5. #5
    HHI Gast
    Hallo!

    'Allmächtiger' hat recht: Zumindest die Haftpflichtversicherung MUSS zahlen, denn das ist eine Pflichtversicherung. Die Haftpflicht tritt sogar dann ein, wenn jemand ein Auto klaut / unbefugt benutzt und damit einen Unfall baut, sofern derjenige nicht dingfest gemacht werden kann.

    Ähnlich wie bei Garagen- oder Kilometerrabatten gilt hier allerdings: Sollte nachgewiesen werden, dass der Fahrer jünger als vereinbart ist bzw. nicht in der Garage geparkt wird oder die jährliche Fahrleistung größer ist, kann die Versicherung den eingeräumten Rabatt widerrufen und ggf. nachfordern.

    Analoges gilt bei den Kaskoversicherungen.

    Versicherungsschutz besteht trotzdem auf jeden Fall.

    Viele Grüße

    HHI
    (kein Jurist, aber mal bei einer Kraftfahrtversicherung in der Schadensabteilung beschäftigt gewesen)

  6. #6
    Registriert seit
    13.03.2004
    Beiträge
    161
    Hallo,

    Danke für Eure Antworten. Wäre gut wenn echt jemand wüßte wie die Rechtslage aussieht. Also ich habe heute mit einem Versicherungsfritzen telefoniert und der hat verdeutlicht das kein Versicherungsschutz besteht sobald ich das KFZ fahre.

  7. #7
    HHI Gast
    Hi!

    Klar, das würde ich Dir als Versicherungsmakler auch erzählen - weniger Rabatt, weniger Umsatz, weniger Provision.

    Lies Dir mal die Versicherungsbedingungen bei Deiner Versicherung durch - das ist die Grundlage für den Vertrag und daraus sollte das auch hervorgehen.

  8. #8
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.256
    Die Versicherung kann dich auf jedenfall bis zu einem Schaden von 5000€ sitzen lassen.
    Alles was drüber hinausgeht ist gedeckt.
    Das nennt sich glaub ich Vertragsstrafe oder so.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
    Christian Gast
    Hallo,

    Tip: Lass Dich von einem Versicherungsexperten eines Automobilclubs z.B. ADAC beraten (geht natürlich nur sofern Du Mitglied bist).

    Aber ich kenne es so:

    Du darfst im Regelfalle das Auto nicht fahren, da Du nicht zum Kreis der benannten Fahrer gehörst. Aber die Haftpflichtversicherung muß einen Schaden am gegnerischen Fahrzeug immer bezahlen, sie kann und wird Dich / Deine Eltern jedoch in Regress (max.5000 €) nehmen oder eine Beitragsnachzahlung fordern.

    Ich denke aber, es wäre angebracht, das Auto so zu verischern, dass Deine Fahrten abgedeckt sind. Ich denke Du wirst das Auto ja auch mal so benutzen wollen. Der Mehrpreis in der Versicherung steht in keinem Verhältnis zur Nachzahlung, evtl. Rechtsstreit mit Versicherungen etc. im Schadenfalle.
    Man sollte keinen Versicherung Kohle in den Hals werfen, aber man sollte sich entsprechend informieren und die notwendigen Schritte einhalten.

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