Das scheint von Versicherung zu Versicherung verschieden zu sein !?Zitat von Allmächtiger
Ich kenne einen Fall wo die Versicherung nichts übernommen hat - Also alles mit Vorsicht zu genießen.
Die Unfallkasse (Hier im Beispiel Hessen), sagt dazu folgendes:
Leistungen - "Wegeunfällen: Unfälle auf dem Weg zum oder vom Ort der feuerwehrdienstlichen Veranstaltung"
.. Zur Not frag' doch einfach mal bei Deiner Versicherung der Feuerwehr an, ob das zu deren Leistungen gehört, damit du auf der sicheren Seite bist!