Ergebnis 1 bis 15 von 24

Thema: auch ohne Versicherungsschutz mit dem PKW zum GH?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    27.04.2004
    Beiträge
    1.257
    Also ich arbeite mit Versicherungen nebenbei und kann Dir sagen.
    Es ist kein Kündigungsgrund für die Versicherung bzw. sie hat keine Möglichkeit deswegen den Vertrag zu Kündigen.
    Es kann zwar sein, wie hier schon beschrieben, dass im Unfall-Fall eine Nachzahlung fällig wird, aber das wäre es auch schon.

  2. #2
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Hallo,

    Eigendlich kenne ich das auch nur so:

    KFZ-Haftpflicht:
    Versicherungsschutz ist voll gegeben. Im Schadensfall wird allerdings der Beitrag (rückwirkend) neu berechnet. Je nach vertrag kommt aber auch noch eine Vertragsstrafe dazu, oft ein doppelter JAhresbeitrag o.ä.

    KFZ-Kasko:
    Hier gibt es deutliche Unterschiede.
    Im Ungünstigstgen Fall ist der KAsko Schutz komplett nicht vorhanden wenn der Halter der Benutzung zugestimmt hat. HAt er der Benutzung NICHT zugestimmt übernimmt die Kasko auf jeden Fall, kann vom Fahrer aber Regress fordern.

    Mit einer Aussage wie: "Das übernimmt der GUV", währe ich vorsichtig, denn dann könnte ich ja auch mit einem nichtzugelassenen KFZ fahren. So wie ich das kenne zahlt die GUV ja mit einem gewissen Selbstbehalt, verlangt aber das bestehende Kasko und Haftpflichtversicherungen in Anspruch genommen werden. Die aus der Beitragserhöhung resultierenden Vermögensschäden werden dann übernommen.
    Also ohne Schriftliche Zusicherung der Übernahme währe ich hier vorsichtig.

    Aber:
    Wenn du FS-B hast, ohne eigenes KFZ, dann verstehe ich nicht warum deine Eltern den Vertrag nicht ändern. Ist ein Anruf,kostet nur wenig mehr!

    Oder Alternativ kann man die U24 Bedingung ja auch stehen lassen und dich als (trotzdem) genehmigten Fahrer eintragen lassen.
    Das war zb. bei mir so. Als ich mir mit 18 ein eigenes Auto geholt habe (versichert über Eltern) war die mit abstand günstigste Lösung Zweitwagen mit "% wie Erstfahrzeug". Die Versicherungsgesellschaft die dieses mit akzeptablen Rahmenbedingungen Anbot hat dieses aber nur in Verbindung mit einer U25 Klausel angeboten.

    Eine Kurze Rücksprache mit dem Agenten und ich wurde (ohne Mehrkosten) als genehmigter Fahrer eingetragen, bei bestehender U25 Klausel.
    Stand auch auf dem VS Schein so drauf und auch als ich mit 20 mal unvorsichtig war hat es absolut keine Probleme gegeben.
    Es durfte halt damals nur niemand aus meinem Freundeskreis mein Auto fahren...

    Gruß
    Carsten

  3. #3
    Registriert seit
    13.03.2004
    Beiträge
    161
    Hallo,

    Danke für die Antworten. Also ich habe mich bei der Versicherung erkundigt, und es wurde knapp 500€ mehr kosten wenn man einen anderen tarif nehmen würde wo man dann ab 18 mitfahren darf.

  4. #4
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    und 500 durch 12 Sind 40€ und ein Paar zerlegte
    das soll das Problem nicht sein...

    und wenn nicht dann gibt es eine Menge andere Versicherungen ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #5
    Registriert seit
    28.11.2005
    Beiträge
    2.759
    Moin ..

    Ich frage mich, ob nicht die Eltern daheim sind, wenn das Auto vor
    der Tür steht, und dann das Auto bewegen könnten ?! Ist ja schliesslich
    kein Regelfall, sondern "Ausnahmen" .. und wenn die Ausnahmen überhand
    nehmen -> eigenes Auto oder Versicherung ändern..

    Oder sind die Eltern nicht da - weil mit Zweitwagen unterwegs ? In dem Fall wäre wohl auch die Änderung der Versicherung kein Problem (finanziell) ...

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  6. #6
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    @Feuerwehr 3

    500Eur. Mehrkosten???
    Was ist das denn für eine Versicherung.

    Also ich zahle (Haftpflicht&TK keine VK) gerade DIE Hälfte deiner angeblichen Mehrkosten insgesamt pro JAhr (271 Eur zusammen!) Wenn ich Fahrer beliebig (ALter und Person egal, HAuptnutzer aber VS-Nehmer) machen würde, dann würde ich bei ca.360 Eur. liegen. Mit eingeschränktem Fahrerkreis aber jungen Fahrer irgendwo dazwischen.
    Achja, Auto ist ein älterer Golf...

    Meine Eltern zahlen OHNE Fahrerbeschränkung (wg. meiner Schwester herausgenommen) für ihren neuen Mondeo knapp 550Eur/Jahr (mit 600Eur. Selbstbehalt bei VK Schaden.) Als die Fahrerbeschränkung komplett herausgenommen wurde (vorher Ich+Fahrer ü. 25, war aber zu dem Zeitpunkt bereits 25) hat das eine Beitragssteigerung von ca 70 Eur./Jahr bedeutet.

    Also entweder haben die sich bei deiner Versicherung vertan und nur Mist erzählt (haben die vieleicht gemeint DU willst HAlter - VS nehmer sein?) oder Ihr solltet mal die Versicherung wechseln...

    ICh habe auch gerade mal das Spielchen bei den Online Tarifrechnern durchgespielt und da bewegte sich die Beitragsanpassung ebendfalls im bereich zwischen 50 und 180Eur.!

    Gruß
    Carsten

  7. #7
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    direktversicherung oder klassischer vertreter?
    wenn das ein klassischer vertreter ist bei dem noch mehr versicherungen laufen, nach hause einladen und mal fragen was möglich ist, wenn nix möglich mal in seiner gegenwart erwähnen das es auch noch andere vertreter gibt.


    wirkt wunder

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •