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Thema: auch ohne Versicherungsschutz mit dem PKW zum GH?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    direktversicherung oder klassischer vertreter?
    wenn das ein klassischer vertreter ist bei dem noch mehr versicherungen laufen, nach hause einladen und mal fragen was möglich ist, wenn nix möglich mal in seiner gegenwart erwähnen das es auch noch andere vertreter gibt.


    wirkt wunder

  2. #2
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    02.05.2003
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    1.029
    Also ich würde grundsätzlich von diesem Vorhaben abraten.
    Die gewaltigen Streitereien und ggf. hohe Kosten rechtfertigen es nicht, wegen eines Alarms ans Gerätehaus zu fahren.
    Es sollte eine andere Möglichkeit geben den Weg zu bestreiten ohne dieses nicht unerhelbliche Risiko mitzunehmen.

  3. #3
    Registriert seit
    11.08.2006
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    543
    Naja gut, aber es wäre natürlich auch für andere Dinge von Vorteil, wenn man das mit der Versicherung klärt. Denn nun hat er ja schon den Führerschein, dann will man ja auch mal Auto fahren...

  4. #4
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    682
    Bei meiner Freundin ist das der gleiche Fall. Der ihr Auto ist auf die Eltern zugelassen obwohl sie somit eigentlich gar nicht damit fahren dürfte. Macht sie natürlich trotzdem. Warum? Ganz einfach: Im Schadensfall müsste sie 500€ "Strafe" an die Versicherung zahlen welche aber trotzdem ansonsten voll und ganz gültig ist. Das ist so gesehen also billiger für sie.
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  5. #5
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    Zitat Zitat von huhu
    Also ich würde grundsätzlich von diesem Vorhaben abraten.
    Die gewaltigen Streitereien und ggf. hohe Kosten rechtfertigen es nicht, wegen eines Alarms ans Gerätehaus zu fahren.
    Es sollte eine andere Möglichkeit geben den Weg zu bestreiten ohne dieses nicht unerhelbliche Risiko mitzunehmen.
    mh? Ihr wollt mit Rot, Gelb oder Grünlicht ausgestattet Fahrzeuge um mit Tempo
    180 verkehrt gegen die Einbahnstraße durch die Fussgängerzone zum Gerätehaus kommen und kneift dann wegen der Versicherung?

    Erstmal sollte man sich die Frage stellen:
    Wie oft komt die Situation im Jahr vor?
    Welche Strafen müsste ich zahlen wenn ich fahre und es passiert was ?
    Gibt es Zusaätzliche Versicherungen seitens der Gemeinde, die im Schadensfalle anstatt der elterlichen Versicherung zahlen?
    Habe ich nicht einfach nur eine viel zu teurere Versicherung (Stichtag 30.11)?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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