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Thema: Rechtliche Folgen bei Garantenstellung

  1. #1
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    Rechtliche Folgen bei Garantenstellung

    Hallo,

    ich hätte eine Frage zur Garantenstllung im RD.
    Dazu ein Fall:
    Man ist nach einer RTW-Schicht auf dem Weg nach Hause und hat dabei noch die Dienstkleidung an. Außerorts im Wald kommt man an einer Unfallstelle vorbei, bei der allerdings schon die POL vor Ort ist und absichert. Man erkennt einen PKW, der von der Fahrbahn abgekommen ist, der aber auch nur leicht beschädigt in den Straßengraben gerutscht ist. Man steigt aus.
    Annahme: Eine Person ist schwer verletzt und bewusstlos. Man hat aber nur die standardmäßige EH-Ausrüstung im PKW. Muss man mit, und wenn ja mit welchen, rechtlichen Konsequenzen rechnen, in Bezug auf die Garantenstellung (man trägt ja schließlich RD-Bekleidung)?
    Greetz

    Benni

  2. #2
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    Zitat Zitat von Bugs B©
    Hallo,

    ich hätte eine Frage zur Garantenstllung im RD.
    Dazu ein Fall:
    Man ist nach einer RTW-Schicht auf dem Weg nach Hause und hat dabei noch die Dienstkleidung an. Außerorts im Wald kommt man an einer Unfallstelle vorbei, bei der allerdings schon die POL vor Ort ist und absichert. Man erkennt einen PKW, der von der Fahrbahn abgekommen ist, der aber auch nur leicht beschädigt in den Straßengraben gerutscht ist. Man steigt aus.
    Annahme: Eine Person ist schwer verletzt und bewusstlos. Man hat aber nur die standardmäßige EH-Ausrüstung im PKW. Muss man mit, und wenn ja mit welchen, rechtlichen Konsequenzen rechnen, in Bezug auf die Garantenstellung (man trägt ja schließlich RD-Bekleidung)?
    Seit wann fährt man mit RD-Klamotten nach hause, schonmal was von schwarz - weiß Trennung gehört?

    Was sollen die dir denn könnne, wenn de nicht mehr dabei hast, kannst dir ja nichts schnitzen oder herzaubern.

    Mfg

  3. #3
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    Und was hat Deine Kleidung mit der Garantenstellung zu tun?

    Die ist doch hier garnicht gegeben.

    Siehe z.B.
    http://www.th-h.de/infos/jura/garantenstellung.php

  4. #4
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    gut die schwarz weis trennung, und die verbindung garantenstellung zu dienstkleidung ausser acht gelassen ergibt sich folgendes bild.

    da du nicht im rettungsdienst bist um mit blaulicht zu fahren machst du halt, steigst aus und rettest ihm durch eine wunderschöne, lehrbuchmässige stabile seitenlage das leben. das kann vernachlässigt werden wenn die polizei, die das regelmäßig übt, dies nicht schon getan hat.

    danach kann ich mir dann gedanken über die notkoniotomie mit dauerschreiber und taschenmesser.

    so jetzt ernst weiter

    ich würd halt machen, egal ob mit kleidung oder ohne, denn für die basics brauch ich nichts. selbst wenn ich nur kurz aussteige, selbst in shorts, flip flops und shirt und kurz frage ob alles ok ist.

  5. #5
    da-bertl Gast
    Also ich würd da schon mal stehenbleiben und schaun was sache ist, weil in RD-Klamotten dumm ausm fenster schaun und weiterfahren wohl auch nicht so gut kommt :D

  6. #6
    ssydow Gast

    Garantenstellung

    Hallihallo,

    eine Garanten stellung ist hier m.E. nicht gegeben, weil du ja privat unterwegs bist. In jedem Fall hat die Garantenstellung nichts mit dem Tragen von Dienstbekleidung zu tun. Die ganzen Ehrenamtlixchen fahren schließlich auch mit ihrer Einsatzbekleidung nach Hause und haben (meist) nicht ansatzweise eine rettungsdienstliche Ausbildung.

    Du bist demnach "einfacher" Ersthelfer, für den der §323c StGb gilt (Unterlassene Hilfeleistung) wenn du weiterfährst.
    Für Fehler, die du im Rahmen deiner EH machst, wirst du wahrscheinlich eher belangt werden, als ein "normaler" Ersthelfer. Nur bei grober Fahrlässigkeit können Ersthelfer belangt werden. Die Grenze wird jedochziemlich großzügig ausgelegt, da man bei Ersthelfern die Situation und die mangelnde Erfahrung berücksichtigt. Das wäre bei dir anders.

    Ansonsten bist du natürlich nicht dazu verpflichtet, n halben RTW in deinem Privatwagen mitzuführen. Das was du zur Verfügung hast, solltest du nutzen, wenn du dir die Maßnahmen zutraust. Ansonsten lässt du sie eben bleiben. Wenn du kein KED-System im RTW hast, kannst du ja auch als RS/RA nicht dafür belangt werden, wenn du es bei einem Patienten nach VU nicht angelegt hast...

    Beste Grüße aus Göttingen

  7. #7
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    Zitat Zitat von ssydow
    Du bist demnach "einfacher" Ersthelfer, für den der §323c StGb gilt (Unterlassene Hilfeleistung) wenn du weiterfährst.
    gut. Danke für eure Antworten! Wäre es auch unterlassene Hilfeleistung, wenn die POL (wie beschrieben) vor Ort ist?
    Zur schwarz/weiß Trennung: Ich bin mir dessen Sinn durchaus bewusst, aber wenn die Kleidung weder dreckig, noch irgendwie kontaminiert wurde (da Nullrunde o.ä.) ist es meiner Meinung durchaus vertretbar (und nebenbei auch gängie Praxis als Ehrenamtlicher)mit der Kleidung nach Hause zu fahren.
    In meinem Fall hab ich meistens nur noch die Diensthose an, während der Rest "zivil" ist...nur am Rande.
    Greetz

    Benni

  8. #8
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    und wie siehts bei angehörigen einer Freiwilligen Feuerwehr aus?

    Blinky

  9. #9
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    Zitat Zitat von Bugs B©
    Zur schwarz/weiß Trennung: Ich bin mir dessen Sinn durchaus bewusst, aber wenn die Kleidung weder dreckig, noch irgendwie kontaminiert wurde (

    Hallo...

    wie sicher bist Du Dir das die Wäsche nicht kontaminiert ist?
    Wie sicher bist Du Dir das der letzte mit ner Schnittwunde nicht zu auch noch ne offene TBC hatte?
    Wie offt setzt man sich beim Patienen auch mal hin um etwas zu notieren, etc.

    Oder auch bei Deinem V.U. In dem Auto kommst Du ebenfalls auch nicht drumherum dich mal auf sein Polster zu knien, setzen oder gar legen.
    Ich weiss nicht was Ihr für einen verantwortungslosen Deskinfektor habt der euch schön mit den Dienstklamotten nach Hause fahren lässt. Am besten noch zu Frau und Kind <---das wird sich bestimmt auf einen Keim freuen!

    Unglaublich!! Und Verantwortungslos. Egal ob Haupt- oder Ehrenamtlich. Was soll der Quatsch?? Meiner Meinung nur der Geilheit halber " Ich bin im Rettungsdienst" Super!!!

    Kann man denn nicht auch in normalen Klamotten helfen?? Ich weiss Du bist nicht der einzige der das macht. Aber gibt es bei euch nicht auch nen Spinnt wo Arbeitsklamotten hingehören? Da gehören sie nach dem Dienst hin. Und nicht mit nach Hause!
    Da kann ich echt nur mit dem Kopf schütteln!
    Bei Wlan, Routern und Netzwerkfragen: http://www.router-forum.de

  10. #10
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    @Hasenmelker:

    Im Grunde genommen kann ich deine Ansicht verstehen, seh ich ja genauso.

    JEDOCH: wie er schon schrieb, hatte er eine Null-Runde. Das heist: Keine Einzige fahrt, sich auf der Wache die Beine in den Bauch warten...
    Und wenn er dann noch ehrenamtlicher ist und nur "aushilfsweise" über den Verein auf der Wache ab und an fährt, dann wird es in den allermeisten fällen so sein, dass er dort vor ort keinen Spint hat.

    Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann ist, nach 24h ohne was zu tun, müsst man doch eigentlich schön ausgeruht sein oder? *g* Also sollte doch das umziehen keine Probleme bereiten wie nach 24h dauerfahren...

    MfG Fabsi

  11. #11
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    @Hasenmelker:

    Im Grunde genommen kann ich deine Ansicht verstehen, seh ich ja genauso.

    JEDOCH: wie er schon schrieb, hatte er eine Null-Runde.
    Und wenn er dann noch ehrenamtlicher ist und nur "aushilfsweise" über den Verein auf der Wache ab und an fährt, dann wird es in den allermeisten fällen so sein, dass er dort vor ort keinen Spint hat.
    MfG Fabsi
    Das ist doch vollkommen egal! Selbst wenn er 10 Nullschichten am Stück macht, rechtfertigt das nicht das er die Klamotten mit nach Hause nimmt. Er kann sie doch in eine Art Wäschesack stecken. Zumal selbst ehrenamtlichen ein Spinnt gestellt werden sollte.

    Ich stelle mit das echt toll vor, das man sich mit seinen "Dreckklamotten" auf den eigenen Autositz rauflümmelt....
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  12. #12
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    Zitat Zitat von Hasenmelker
    Das ist doch vollkommen egal! Selbst wenn er 10 Nullschichten am Stück macht, rechtfertigt das nicht das er die Klamotten mit nach Hause nimmt. Er kann sie doch in eine Art Wäschesack stecken. Zumal selbst ehrenamtlichen ein Spinnt gestellt werden sollte.

    Ich stelle mit das echt toll vor, das man sich mit seinen "Dreckklamotten" auf den eigenen Autositz rauflümmelt....
    Du bist der Meinung das Ehrenamtlich ihre Klamotten in einem Sack mitbringen sich umziehen und am schluß nochmal umziehen und duschen und die Klamotten in den Sack den sie dann mit nach Hause bringen ???

    Gruß Michael

    PS: ich fahr in den Klamotten mit denen ich zum Dienst komm auch wieder Nachhause habe dabei einen vorteil ich muß nicht auf dem Sitz rauflümmeln, fahre nämlich Zweirad
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  13. #13
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    Zitat Zitat von Brandbatsch
    Du bist der Meinung das Ehrenamtlich ihre Klamotten in einem Sack mitbringen sich umziehen und am schluß nochmal umziehen und duschen und die Klamotten in den Sack den sie dann mit nach Hause bringen ???
    Gruß Michael
    PS: ich fahr in den Klamotten mit denen ich zum Dienst komm auch wieder Nachhause habe dabei einen vorteil ich muß nicht auf dem Sitz rauflümmeln, fahre nämlich Zweirad
    Ich weiis ja nicht was für einen Sattel du aufm Fahrrad hast ;-)

    Das mit dem Sack war nur so eine Idee...

    Von Grund auf hast es der Desinfektor zu verantworten. Und der haftet auch für Euch!
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  14. #14
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    Zitat Zitat von Hasenmelker
    Ich weiis ja nicht was für einen Sattel du aufm Fahrrad hast ;-)

    Das mit dem Sack war nur so eine Idee...

    Von Grund auf hast es der Desinfektor zu verantworten. Und der haftet auch für Euch!
    mehr das ding mit Motor

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  15. #15
    Registriert seit
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    Moin moin,

    also, Dienstklamotten mit nach Hause nehmen ist ein ganz anderes Thema, was auch schon des Öfteren diskutiert wurde.
    Die Frage ist doch, ob die Kennzeichnung als RDler zu einer umfassenden Behandlung verpflichtet.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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