Mal ganz ehrlich, irgendwie ist mir diese Sache etwas suspekt. Wenn es tatsächlich so ist wie beschrieben, dann sollte es doch absolut kein Problem sein, die Funktionstüchtigkeit des Gerätes nach "Restauration" erst einmal mit den vorhandenen Kennungen OHNE Anschluß an das Funknetz zu testen. Danach kommt der Alarmgeber dann in die Funkwerkstatt des Kreises und wird von autorisierter Stelle auf die nötigen Kennungen programmiert. Das, was hier so beschrieben wurde klingt arg nach nicht autorisiertem Betrieb! Es mag ja sein, dass ich mich irre, aber dann wäre doch der aufgezeigte Weg der einzig richtige und absolut sichere. Mal ganz davon abgesehen, dass ohnehin nicht jeder an offiziellen Geräten (so eines muss es ja sein, wenn Ihr die Berechtigung zur Alarmierung habt) rumschrauben darf, auch wenn er sich noch so gut damit auskennt - was im vorliegenden Fall ja noch nicht einmal so zu sein scheint.
Also: Keine Ahnung oder nicht autorisiert? FINGER WEG!

Gruß,
Funkwart

PS: Das soll kein persönlicher Angriff sein, aber seid vorsichtig mit nicht sachgemäßem Umgang oder nicht befugtem Umgang mit BOS-Geräten!