Das ist zwar auch wieder ein bißchen überspitzt, finde ich, aber durchaus ein guter Punkt. Auch hier würde ich sagen: Jede Straße ist anders, das muß man einfach mit einer guten Portion Vernunft (und Ortskenntnis) vor Ort entscheiden.Zitat von Allmächtiger
Ich würde ebenfalls davon abraten, z.B. in eine enge, beidseitig zugeparkte Einbahnstraße zu fahren, wo ein aneinander-vorbeifahren kaum möglich ist. Hier ist tatsächlich das Risiko zu hoch, daß man (wenn auch nicht böswillig) einfach eine zeitlang blockiert wird (was dem Adrenalinspiegel auch nicht grad gut tut und weitere Fahrfehler auf beiden Seiten geradzu herausfordert). Es gibt aber durchaus breite, zweispurige EBS mit freien Bürgersteigen, die nach kurzem Anhalten und Verständigen (oder im günstigsten Fall auch ohne) durchaus ein Vorbeifahren ermöglichen.
@ Mr. Blaulicht:
Auf die Gefahr hin, wieder was empfindliches anzustoßen: Ich bin der Meinung, Behinderungen unter §35 sind nicht ausgeschlossen (sie sind ja nicht mal im "normalen" StVO ausgeschlossen, wenn ich mich recht erinnere, heißt es ja grundsätzlich "jeder hat sich so zu verhalten daß andere nicht mehr als nötig behindert oder belästigt werden") - was Du vermutlich meinst, ist Gefährdung (was ich definieren würde als: die Möglichkeit einen Schaden, wie klein auch immer, anzurichten) (und da ich ja auch durchaus an die andere Seite denke, ist auch ein Schaden, wenn der Kaffee im Auto umfällt weil man schärfer bremsen mußte als man es sonst (ohne die Behinderung) hätte tun müssen)




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