Achja, zum Thema §35 und Dienstanweisungen...

NAtürlich kann kein STBI oder wer auch immer die STVO durch Dienstanweisungen ändern. Man hat Sonderechte wenn die Vorraussetzungen dafür vorliegen.

Wenn der STBI aber nun sagt, KEINER MEINER MANSCHAFT IST UNVERZICHTBAR und auch ohne inanspruchnahme von SORE habe ich schnell genug genügend Helfer am Gerätehaus, dann ist das etwas anderes.

Jedem FW´ler stehen zwar weiterhin die Sonderrechte bei vorliegen der Vorraussetzungen zu, aber auf der Anfahrt im Privat-PKW wird er die Vorraussetzungen "dringend geboten" nicht mehr erfüllen können, da er davon AUSGEHEN MUSS, das auch ohne seine Regelübertretung genügend schnell ausreichend Kräfte ausrücken können. Ergo: NIX Sonderrechte.
Das ist der ganze Trick hinter der Sache, andere Argumentation, aber Ergebnis ist dasselbe.

Die hier zitierte DA (eher Rundverfügung) des THW setzt auch genau da auf!
Allerdings ist diese Mittlerweile durch Zeitablauf aufgehoben und nicht erneuert worden!

Gruß
Carsten