Klar, wenn man der Nachricht die Dringlichkeit nicht entnehmen kann, funktioniert das nicht. Ich aber damit sagen daß WENN man seitens der alarmierenden Stelle mitgeteilt bekommt, daß NORMALE Fahrt angeordnet ist, dann hat man sich auch daran zu halten. Im Falle der DA des THW wird das eben pauschal angeordnet, daran hat der Helfer sich auch zu halten - es sei denn, er verfügt üder Informationen die die Leitstelle nicht hat, die seine persönliche dringende Anfahrt zur Abwendung großer Schäden unbedingt notwendig macht - ein solcher Fall wird in der Realität aber kaum eintreten, mir fällt zumindest kein Beispiel ein.Zitat von Allmächtiger
Ich gebe zu, als ich damals selbst beim THW war, konnte ich das nicht verstehen - die Lektüre des Buches "Sonderrechte im Einsatz" kann ich dazu nur empfehlen, da wird jedem Einsatzgeilen einiges klar und man wird viel ruhiger.