Zitat Zitat von tower911
Wie kommen so viele darauf das sich Wehrführer, Stadtbrandinspektoren und wie sonst noch alle heissen sich über geltendes Recht hinwegsetzen können und Sonderrechte verbieten können ?
Das ist geltendes Recht. Das kann nicht einfach von einem Wehrleiter ausser Kraft gesetzt werden.
Ich vermute es geht hier um das THW (Bundesanstalt), dort gibt es tatsächlich so eine DA. Hintergrund ist, daß das THW recht selten Einsätze hat, viele Helfer eh keinen Melder haben und erst angerufen werden müssen, die Helfer oft in 15km Umkreis wohnen, und die Einsatzvorbereitung durchaus eine Stunde oder mehr dauern kann. Daher ist es nicht erforderlich (=grundsätzlich nicht zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben zwingend erforderlich) daß die anrückenden Helfer Sonderrechte in Anspruch nehmen.

Richtig ist allerdings, daß hier eine DA der THW-Leitung in Konflikt steht mit der STVO - fragt sich halt was höherwertig ist, aber im Prinzip ist das wie die Mitteilung der FW-Leitstelle bei Alarmierung (bei uns heißt das dann: "Achtung Achtung DURCHSAGE für die Feuerwehr.. Hilfeleistungseinsatz") daß NICHT mit Sonderrecht anzufahren ist, weil nun mal nicht Sekunden oder Minuten um Leib und Leben entscheiden, daher ist normale Fahrt angesagt. Wer hier trotzdem STVO übertritt handelt eigenverantowrtlich illegal.