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Thema: Polizei macht Anzeige

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Sonder- und Wegerechte

    @ Memo:

    ich empfehle dir, dich mal kurz in die §§ 35 & 38 der StVo einzulesen.

    Ich habe mit diesen § berufstechnisch recht häufig zu tun.


    Sonderrechte befreien dich von der StVo, d.h. wenn er Sonderrechte hat, dürfte er auch, rein theoretisch, entgegen der Einbahnstraße fahren.


    Wegerechte, das bedeutete, das die anderen Verkehrsteilnehmer dir Platz, also freien Weg zu schaffen haben.

    Also du kannst nie Wegerechte alleine haben, nur zusammen mit sonderrechten.
    Und wegerechte hast du nur wenn du blaues blinklicht in verbindung mit dem einsatzhorn einsetzt.

    Also die Einbahnstraßen-Regelung bezieht sich auf SOnderrechte !



    gruß

    dominik

  2. #2
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    Normal sollte das mit der Bestätigung deines Wehrführers kein Problem sein die 20Euro wieder zu bekommen. Falls die Grünen sich aber Stur stellen würd ich lieber die 20 Öcken bezahlen und alles gut sein lassen!

    Schöne Grüße

  3. #3
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    Zitat Zitat von Florian kommen
    Normal sollte das mit der Bestätigung deines Wehrführers kein Problem sein die 20Euro wieder zu bekommen. Falls die Grünen sich aber Stur stellen würd ich lieber die 20 Öcken bezahlen und alles gut sein lassen!
    Sehe ich im Prinzip ähnlich, wegen 20 EUR...

    Aber grundsätzlich, bin ich der Meinung die Grünen haben damit herzlich wenig zu tun, wenn Du vor Ort nicht sofort bezahlst, gibts später einen Verwarnungsgeld-Bescheid mit Anhörungsbogen, und da regelst Du das direkt mit der Bußgeldstelle und die örtlichen Grünen haben da gar nix mehr mit zu tun.

    Ich mag jetzt einige Bezeichnungen vertauscht haben aber im Grunde läuft das so oder?

  4. #4
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    Zitat Zitat von Ebi
    Genau das habe ich am Anfang des Threads geschrieben..
    e.
    Naja, Du meintest auch, erstmal zur Polizei gehen und versuchen das dort zu regeln... würd ich gar nicht erst versuchen, einfach freundlich sagen "bitte verwarnung zusenden" und fertig. Von vor-ort-Diskussionen halte ich nichts, die Kollegen die ihn erwischt haben werden vermutlich nicht diskussionbereit sein, und die anderen Kollegen werden denen auch nicht in den Rücken schießen. Die wollen alle keinen Streß und werden sich auch denken, solls die Bußgeldstelle entscheiden.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Hacky
    auf der Feuerwehrschule in Bruchsal wurde mal erzählt, dass man bei rot über die Ampel darf
    Darf man, wenn man an der Ampel hält und sich vergewissert, dass keiner kommt. In dem Moment, indem ein anderer kommt, der Grün hat, darf mans wieder nicht, weil => keine Wegerechte.

    Zitat Zitat von Hacky
    Unser Wehrführer, der später auch noch dazu kam, sagte das wir das mit dem Stadtbrandmeister klären werden, denn es nutzen hin und wieder auch andere diese Strecke
    Wenns so ne wichtige Ausweichstrecke ist, sprecht mit dem Straßenbauträger (Kommune) über eine mögliche Ampelschaltung, die euch im Einsatzfalle die Einbahnstraße in die gewünschte Richtung freigibt, damit euch keiner entgegenkommt. Bis dahin würde ich euch abraten, weiter so zu fahren. Auch ein Stadtbrandmeister kann sich nicht über alle Rechtsnormen stellen.


    @Farbpicard: Was soll ich ändern?

  6. #6
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    Ich seh´s wie viele hier: den Zwanni bezahlen und vergessen.

    Ohne Blaulicht und Horn würd ich allerhöchstens mit dem Fahrrad verkehrt rum in die Einbahnstraße fahren (wenn überhaupt).

  7. #7
    MTB112 Gast

    AW

    Also mir ist nur bekannt das man mit dem Privatfahrzeug keine Sonder oder Wegerechte in Anspruch nehmen darf, da würde auch n Dachaufsetzer nix helfen oder ändern, so kenne ich es von den Fahrerunterweisungen.

  8. #8
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    mit der polizei redet man nicht, und erst recht nicht wenn die einen schlechten tag haben.

    sachlich argumentieren, wenn sie net sagen fahr weiter nur
    namen
    geburtsdatum
    und ladungsfähige anschrift angeben

    wenn dann ein schribselschrieb kommt antworten

    wenn man vorlaut und hektisch wird sind die armen kerle verwirrt und schalten auf stur

  9. #9
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    Zitat Zitat von Hacky
    Sie waren total unkooperativ, haben mich laut angeschnauzt, ich habe Ihenen gesagt, sie sollen nicht so mit mir reden, da meinte einer, sie würden das Gespräch hier führen, ha ha =>Hab ich keinen Wert?
    Angenommen, Du warst sehr kooperativ, höflich und zuvorkommend, und hast sie nicht herausgefordert, wäre meine Antwort gewesen: Nur weiter so, Sie sind auf dem besten weg zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde...

  10. #10
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    Zitat Zitat von Hacky
    [...]ein Bußgeld von 20€[...]
    Es handelt sich hierbei um ein Verwarnungsgeld und kein Bußgeld, dann würdest du auch Punkte bekommen.

    Meine Meinung: Bezahl die 20€ und dann ist gut. Ich wette mit dir, das geht nach hinten los. Nachher bezahlst du mehr als die läpischen 20€. Ist doch lächerlich. Wenn die Polizei dir schon mitteilt, dass du das Geld bezahlen sollst, obwohl du auf´m Weg zum Einsat warst, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass sie auf einmal Rücksicht walten lassen. Die machen sich dann ja selbst unglaubwürdig. Aber versuchs ruhig. Ich würde das bezahlen und dann wäre gut...
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  11. #11
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    Zitat Zitat von Etienne
    (...)Wenn die Polizei dir schon mitteilt, dass du das Geld bezahlen sollst, obwohl du auf´m Weg zum Einsat warst, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass sie auf einmal Rücksicht walten lassen. Die machen sich dann ja selbst unglaubwürdig. (...)
    Was heißt denn sie macht sich selber unglaubwürdig? Sie hat doch mit dem Einzihen des Geldes nichs mehr zu tun.

    Gruß
    Reissdorf

  12. #12
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    Zitat Zitat von Reissdorf
    Was heißt denn sie macht sich selber unglaubwürdig? Sie hat doch mit dem Einzihen des Geldes nichs mehr zu tun.

    Gruß
    Reissdorf
    Stimmt, aber irgendwo wurde geschrieben, dass er einen netten Brief an die Polizei schreiben soll. Ist wohl zwecklos, wenn die das bereits als Ordnungswidrigkeit aufgenommen haben. Deswegen.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  13. #13
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    Zitat Zitat von Etienne
    Stimmt, aber irgendwo wurde geschrieben, dass er einen netten Brief an die Polizei schreiben soll. Ist wohl zwecklos, wenn die das bereits als Ordnungswidrigkeit aufgenommen haben. Deswegen.
    Gut in dem von dir beschriebenen Falle stimmt das wohl. Denke auch nicht das wenn sie es schon beim Anhalten nicht eingesehen haben es dann im nachhinein durch einen Brief machen werden.

    Schönen Abend noch

    Reissdorf

  14. #14
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    Zitat Zitat von Etienne
    Meine Meinung: Bezahl die 20€ und dann ist gut.
    Erstmal ja, sollte er aber das Verwarngeld nicht annehmen ergeht daraus ein Bußgeldbescheid. Der automatisch mit 25,60 € Auslagen und Gebühren erstellt wird.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  15. #15
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    Warte einfach das Schreiben von der OwiStelle ab, und leg dann wie weiter oben schon geschrieben wurde Widerspruch ein, mit ner Stellungnahme deines WF o.ä. und ner Kopie des Einsatzberichtes.

    Wir haben hier bei uns schon öfters das gleiche Problem gehabt, sowohl mit Privat-KFZ als auch mit einem unserer Fahrzeuge, das noch keine SoSi-Anlage hat.
    Da gab´s schöne Fotos bei Geschwindigkeitsanlagen und auch schon ne Anzeige eines anderen Verkehrsteilnehmers (übrigens einer von ner FF) wegen Überfahren einer roten Ampel.
    Haben wie o.a. nen Widerspruch geschrieben, und die OwiStelle hat in jedem Fall das Verfahren eingestellt.

    Wenn Euch nicht per Dienstanweisung die Inanspruchnahme von Sonderrechten untersagt wurde, habt Ihr sie auch auf dem Weg zur Wache. Sonderrechte sind ja personen- und nicht fahrzeuggebunden.

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