@ Memo:
ich empfehle dir, dich mal kurz in die §§ 35 & 38 der StVo einzulesen.
Ich habe mit diesen § berufstechnisch recht häufig zu tun.
Sonderrechte befreien dich von der StVo, d.h. wenn er Sonderrechte hat, dürfte er auch, rein theoretisch, entgegen der Einbahnstraße fahren.
Wegerechte, das bedeutete, das die anderen Verkehrsteilnehmer dir Platz, also freien Weg zu schaffen haben.
Also du kannst nie Wegerechte alleine haben, nur zusammen mit sonderrechten.
Und wegerechte hast du nur wenn du blaues blinklicht in verbindung mit dem einsatzhorn einsetzt.
Also die Einbahnstraßen-Regelung bezieht sich auf SOnderrechte !
gruß
dominik