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Thema: Polizei macht Anzeige

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Matze81 Gast
    Zitat Zitat von Bruno-FF12-EL
    Ich hab jetzt nicht alles gelesen, weil ich sonst wahrscheinlich ausgerastet wäre. Du warst auf dem Weg zum Feuerwehr Gerätehaus. Also warst du wahrscheinlich in deinem privat PKW unterwegs. Mit deinem privatem Fahrzeug hast du weder wege noch sonderrechte. Die hast du erst wenn du in einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn fährst.
    Häufiges wiederholen macht das auch nicht richtiger. Bevor Du hier den Mund so voll nimmst und falsche rechtliche Ratschläge erteilst, solltest Du Dich vielleicht erst einmal wirklich sachkundig machen. Würde dann auch weniger peinlich für Dich.

  2. #2
    Registriert seit
    14.12.2004
    Beiträge
    930

    Buchempfehlung

    Hallo,

    ich möchte an dieser Stelle noch einmal eindringlich für diesen Thread und dementsprechend für das Buch Werbung machen und lege es vor allem all denen an Herz, denen hier das ein oder andere Mal verdeutlich wurde, dass es besser ist, sich sachkundig zu machen, ehe man sich äußert.

    Für alle Rettungsdienstler empfiehlt sich auch das Buch Strafrechtliche Probleme im RD vom S+K-Verlag, dort wird auch der Komplex der Sonder- und Wegerechte, aber halt auch vielmehr Rettungsdienstliches behandelt.

    Gruß
    Sebastian

  3. #3
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Moin moin,

    ich habe jetzt zu anfangs gestellter Problematik eine grundsätzliche Frage:
    Auf der Anfahrt zum Gerätehaus haben Feuerwehrleute im Einsatzfall Sonderrechte. Dies haben einzelne Gerichte in Deutschland bereits so entschieden, und deswegen sollten wir dies mal als Fakt nehmen.
    Desweiteren "erlaubt" der §35 StVO bei Sonderrechten unter anderem das Befahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung.
    Nun hat aber ein Feuerwehrler auf der Fahrt zum Gerätehaus definitiv keine sog. "Wegerechte" (bitte über dieses Wort keine Diskussionen, jeder weiss, was gemeint ist!), da er keine Sondersignalanlage besitzt. Dieser Paragraph (§38 StVO) schreibt den anderen Verkehrteilnehmern vor, sofort freien Platz für ein Einsatzfahrzeug zu schaffen.
    Jetzt meine Frage: Wenn ich mit Sonderrechten verkehrt in eine Einbahnstrasse einfahre, muss ich ja damit rechnen, dass mir Fahrzeuge entgegenkommen. Von denen verlange ich ja (sonst würde ich nicht in die Strasse einfahren), dass sie mir ausweichen, ggf. sofort Platz machen, obwohl ich keine "Wegerechte" besitze! Erfüllt das nann nicht den Tatbestand der Nötigung?
    Oder anders gefragt: Darf ich wegen der potentiellen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer überhaupt in Einbahnstrassen entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung einfahren?

    Und bevor jetzt gleich jemand schreibt: Klar, steht doch so im Gesetzt, bitte ich folgendes zu bedenken: Es steht auch drin, dass ich über rote Ampeln fahren darf. Trotzdem ist dies nicht gestattet, wenn ich dadurch jemand anderes behindere. Und in einer Einbahnstrasse weiß ich ja nicht im Voraus, ob mir im Verlauf nicht doch irgend wann ein Auto entgegen kommt. Damit muss ich sogar fest rechnen!
    Noch etwas: Ich meine hier nicht die verkehrsberuhigende "20-Meter-Einbahnstrasse", die ich von vorne bis hinter überblicken kann, sonder die Einbahnstrassen, die sich über ganze Strassenzüge ziehen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
    Registriert seit
    17.12.2004
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    1.102
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,
    Und in einer Einbahnstrasse weiß ich ja nicht im Voraus, ob mir im Verlauf nicht doch irgend wann ein Auto entgegen kommt. Damit muss ich sogar fest rechnen!
    Noch etwas: Ich meine hier nicht die verkehrsberuhigende "20-Meter-Einbahnstrasse", die ich von vorne bis hinter überblicken kann, sonder die Einbahnstrassen, die sich über ganze Strassenzüge ziehen.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Bei solch längeren Einbahnstraßen würde ich noch nicht mal mit dem Einsatzfahrzeug verkehrt herum reinfahren, wenn ich nicht genau wüsste, dass die Kollegen schon auf der anderen Seite zu machen. Denn was machste denn, wenn auf einmal so ne Oma vor dir steht, die erstmal 2 Minuten lang ihren Rückwärtsgang suchen muss

  5. #5
    QuattroFW Gast

    20€ Strafe.

    Also normal bist ja eigentlcih fast im Recht. Nur hast du irgendwelche Fahrzeuge gefährdet? Musste der Weg durch diese Strasse gehen, oder hättest die auch umfahren können? Du hast ja zwar Sonderrechte aber ja auch nur im Gewissen Maß. Aber ich meine bei 20€, würde ich sagen zahl das und dann ist gut. Ist ja nur ne kleinigkeit. Oder rede nochmal in Ruhe mit den Polizisten. Vielleicht kannst ja da noch etwas regeln. Aber wenn du da in höhre Ränge wie z.B. vor Gericht noch gehen würdest hättes ja auf ewigkeit bei dem verschissen. Du musst so sehen was ist dir wichtiger die 20€ und die aufregung vor Gericht oder sch... auf das Geld und du Rettest leben? Auch wenns ärgerlich ist.

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