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Thema: Polizei macht Anzeige

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von überhose
    Sonderrechte ja, Wegerechte nein. Mehr an dieser Stelle nicht zu dem Thema, Forumssuche nutzen.
    Allgemein muss ich dir ja zustimmen, aber mach das bitte mit einem "Edit" weg, damit deine Aussage auch ganz stimmt ;)

    Zitat Zitat von hannibal
    würde ich sofort abstellen, das ist ja verantwortungslos
    Such da mal nach Einsatzmeldungen bei der Digitalen Alarmierung...
    Benutzen leider immer mehr Wehren, die Fix-Text-Funktion... Bei mir steht auch nur "Einsatz - Löschzug XY" auf dem Melder...

    Wurde aber schon oft diskutiert ;)

    MfG Fabsi

  2. #2
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    Die Sache mit der Einbahnstr kann man noch diskutieren

    dort kommt es immer wieder auf die Rahmenbedingungen der Sache sehen

    Urzeit und Verkehr
    Länge der Einbahnstraße
    Einsatzmeldung


    M.E. handelt jede Führungskraft, die Ihre Einsatzkräfte vorsätzlich nicht ausreichend über den Art des Alarmes informiert äusserst Fragwürdig
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    85
    also erstma:

    Bei ner BMA geht man grundsätzlich von Feuer aus,

    ABER

    1. muss ja nit gleich die ganze Halle, etc. brennen
    2. muss man sich fragen, ob sich das wirklich rentiert

    aber ich will keine vorträäge halten...
    ...da wirst du, wenn es hart auf hart kommt mit sicherheit den kürzeren ziehen, weil du hast als Feuerwehrmann im privat PKW NUR
    SOnderrechte, KEINE wegerechte.

    d.h. du darfst schneller fahren als normal erlaubt, aber darfst nicht in einbahnstraßen falschrum fahren und andere brauchen dir nicht platz zu machen...

    also bezahl das und gut ist....

  4. #4
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    2.332
    ich würd zahlen das unter lehrgeld abhaken

    du hast definitiv keine wegerecht.
    überleg mal es währe zum crash gekommen?

  5. #5
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Memo
    ...da wirst du, wenn es hart auf hart kommt mit sicherheit den kürzeren ziehen, weil du hast als Feuerwehrmann im privat PKW NUR
    SOnderrechte, KEINE wegerechte.

    d.h. du darfst schneller fahren als normal erlaubt, aber darfst nicht in einbahnstraßen falschrum fahren und andere brauchen dir nicht platz zu machen...
    Die hätte es mal geholfen, wenn du meinen Beitrag 2 vor dir gelesen hättest...

    Also bitte ich auch Dich, deine Falschen Aussagen mit der /Edit Funktion/ zu entfernen und dir erst einmal den StVO §38 durch zu lesen!!!

    Denn dort steht, dass Wegerechte NICHTS aber auch GARNICHTS damit zu tun haben, was du darfst und was du Nicht darfst...
    Sie besagen ausschliesslich, dass ANDERE!!!! Verkehrsteilnehmer Freie Bahn zu machen haben, wenn du MIT Blaulicht UND Horn ankommst...

    Wiso liest heutzutage keine mehr die Gesetze (und vorallem andere Beiträge) Vor dem Posten???

    MfG Fabsi

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