Man sollte vielleicht vorher überlegen wieweit eine Übertretung des geltenden Rechts zum schnelleren Erreichen des Gerätehauses sinnvoll ist.
Es gehört nicht zu den Sonderrechten, andere Verkehrsteilnehmer gefährden zu dürfen! Und wenn man entgegen einer Einbahnstraße fährt, gefährdet man zwangsläufig diejenigen, die einem entgegenkommen.
Und nein, das hat nichts mit der Einsatzmeldung zu tun. Egal ob ich zum "Flugzeugabsturz aufs Kreiskrankenhaus mit Folgegroßbrand" gerufen werde, oder zum brennenden Mülleimer, oder zum BMA, bestimmte Regeln sind einzuhalten.
Sonderrechte ja, Wegerechte nein. Mehr an dieser Stelle nicht zu dem Thema, Forumssuche nutzen.Zitat von Hacky
Das Schild (ich nehm mal an "Feuerwehr" oder "Feuerwehr im Einsatz", am besten möglichst groß und leuchtend/blinkend...) ändert an der rechtlichen Situation rein gar nichts! (Auch hier gilt wieder: Forumssuche hilft gerne weiter)Zitat von Hacky
Bezahl, und denk beim nächsten Mal (oder besser vorher schon) daran, dass du nicht unersetzbar ist. Das ist in der ganzen Feuerwehr niemand. Es ist sch*****egal, ob man auf dem ersten oder letzten Auto mitfährt. Wenn du in ner 50er Zone, gut ausgebaut und einsehbar, mit 60 km/h fährst, ist das ok. Wenn du dich am Gerätehaus ins Halteverbot stellst, weil ihr nicht genug Parkplätze habt, ist das auch ok. Wenn du mit deinem Verhalten andere gefährdest, ist das nicht ok und sollte nach auch die entsprechenden Rechtsfolgen nach sich ziehen.Zitat von Hacky
Diese Aussage ist ja eigentlich fast sehr aussagekräftig.Zitat von QuattroFW