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Thema: Polizei macht Anzeige

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Man sollte vielleicht vorher überlegen wieweit eine Übertretung des geltenden Rechts zum schnelleren Erreichen des Gerätehauses sinnvoll ist.
    Es gehört nicht zu den Sonderrechten, andere Verkehrsteilnehmer gefährden zu dürfen! Und wenn man entgegen einer Einbahnstraße fährt, gefährdet man zwangsläufig diejenigen, die einem entgegenkommen.
    Und nein, das hat nichts mit der Einsatzmeldung zu tun. Egal ob ich zum "Flugzeugabsturz aufs Kreiskrankenhaus mit Folgegroßbrand" gerufen werde, oder zum brennenden Mülleimer, oder zum BMA, bestimmte Regeln sind einzuhalten.

    Zitat Zitat von Hacky
    den ich hatte ja Sonderrechte oder?
    Sonderrechte ja, Wegerechte nein. Mehr an dieser Stelle nicht zu dem Thema, Forumssuche nutzen.

    Zitat Zitat von Hacky
    Schild auf dem Dach war leider nicht drauf, das lag blöderweise im Kofferraum,
    Das Schild (ich nehm mal an "Feuerwehr" oder "Feuerwehr im Einsatz", am besten möglichst groß und leuchtend/blinkend...) ändert an der rechtlichen Situation rein gar nichts! (Auch hier gilt wieder: Forumssuche hilft gerne weiter)

    Zitat Zitat von Hacky
    soll ich einfach die 20€ bezahlen oder kämpfen?
    Bezahl, und denk beim nächsten Mal (oder besser vorher schon) daran, dass du nicht unersetzbar ist. Das ist in der ganzen Feuerwehr niemand. Es ist sch*****egal, ob man auf dem ersten oder letzten Auto mitfährt. Wenn du in ner 50er Zone, gut ausgebaut und einsehbar, mit 60 km/h fährst, ist das ok. Wenn du dich am Gerätehaus ins Halteverbot stellst, weil ihr nicht genug Parkplätze habt, ist das auch ok. Wenn du mit deinem Verhalten andere gefährdest, ist das nicht ok und sollte nach auch die entsprechenden Rechtsfolgen nach sich ziehen.

    Zitat Zitat von QuattroFW
    Also normal bist ja eigentlcih fast im Recht.
    Diese Aussage ist ja eigentlich fast sehr aussagekräftig.

  2. #2
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    1.778
    Also man sieht immer wieder das es verrückte gibt....wegen einer BMA in die Einbahnstraße zu fahren... Wenn ich ein Autofahrer wäre und richtig in die Einbahnstraße rein fahren würde,würde ich auf dem jenigen zuhalten...

    Ich würde dies selbst nichteinmal machen wenn ein VU mit eingeklemmter ist oder Wohnungsbrand etc.

    Mir wäre das einfach zu Heiß...Ich komm auch so im GH an,wenn ich Außenrum fahre und wenn ich mal nicht mit raus komm oder es nicht rechtzeitig schaffe,warte ich halt solange im GH bis entweder Einsatz abbruch kommt (was zu 99% immer ist) oder ich fahre mit dem nächsten Auto mit.

    Einbisschen Ordnung muss sein.... Wenns dann knallt,ist das Geschrei groß....

    *Meine Meinung*

  3. #3
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    Zitat Zitat von überhose
    Sonderrechte ja, Wegerechte nein. Mehr an dieser Stelle nicht zu dem Thema, Forumssuche nutzen.
    Allgemein muss ich dir ja zustimmen, aber mach das bitte mit einem "Edit" weg, damit deine Aussage auch ganz stimmt ;)

    Zitat Zitat von hannibal
    würde ich sofort abstellen, das ist ja verantwortungslos
    Such da mal nach Einsatzmeldungen bei der Digitalen Alarmierung...
    Benutzen leider immer mehr Wehren, die Fix-Text-Funktion... Bei mir steht auch nur "Einsatz - Löschzug XY" auf dem Melder...

    Wurde aber schon oft diskutiert ;)

    MfG Fabsi

  4. #4
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    Die Sache mit der Einbahnstr kann man noch diskutieren

    dort kommt es immer wieder auf die Rahmenbedingungen der Sache sehen

    Urzeit und Verkehr
    Länge der Einbahnstraße
    Einsatzmeldung


    M.E. handelt jede Führungskraft, die Ihre Einsatzkräfte vorsätzlich nicht ausreichend über den Art des Alarmes informiert äusserst Fragwürdig
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #5
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    85
    also erstma:

    Bei ner BMA geht man grundsätzlich von Feuer aus,

    ABER

    1. muss ja nit gleich die ganze Halle, etc. brennen
    2. muss man sich fragen, ob sich das wirklich rentiert

    aber ich will keine vorträäge halten...
    ...da wirst du, wenn es hart auf hart kommt mit sicherheit den kürzeren ziehen, weil du hast als Feuerwehrmann im privat PKW NUR
    SOnderrechte, KEINE wegerechte.

    d.h. du darfst schneller fahren als normal erlaubt, aber darfst nicht in einbahnstraßen falschrum fahren und andere brauchen dir nicht platz zu machen...

    also bezahl das und gut ist....

  6. #6
    Registriert seit
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    2.332
    ich würd zahlen das unter lehrgeld abhaken

    du hast definitiv keine wegerecht.
    überleg mal es währe zum crash gekommen?

  7. #7
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Memo
    ...da wirst du, wenn es hart auf hart kommt mit sicherheit den kürzeren ziehen, weil du hast als Feuerwehrmann im privat PKW NUR
    SOnderrechte, KEINE wegerechte.

    d.h. du darfst schneller fahren als normal erlaubt, aber darfst nicht in einbahnstraßen falschrum fahren und andere brauchen dir nicht platz zu machen...
    Die hätte es mal geholfen, wenn du meinen Beitrag 2 vor dir gelesen hättest...

    Also bitte ich auch Dich, deine Falschen Aussagen mit der /Edit Funktion/ zu entfernen und dir erst einmal den StVO §38 durch zu lesen!!!

    Denn dort steht, dass Wegerechte NICHTS aber auch GARNICHTS damit zu tun haben, was du darfst und was du Nicht darfst...
    Sie besagen ausschliesslich, dass ANDERE!!!! Verkehrsteilnehmer Freie Bahn zu machen haben, wenn du MIT Blaulicht UND Horn ankommst...

    Wiso liest heutzutage keine mehr die Gesetze (und vorallem andere Beiträge) Vor dem Posten???

    MfG Fabsi

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