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Thema: Sirene in der Nacht abstellen?!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von ff eisingen
    Unser Gemeinderat hat vor uns unsere Sirene bei nacheinsätzen abstellen zu lassen, die bringen die begründung das bürger bei ihrer Nachtruhe stört werden wenn nachts die sirene läuft.......
    Und was ist mit euer Nachtruhe? Nicht das ihr auch gestört wird, sondern ihr müsst auch noch aus dem Bett....

    Nachdem die Gemeinde für den Brandschutz zuständig ist, obliegt es auch ihr die Sirenen nachts abzustellen. Einfach ein Schriftstück vom Kommandant an die Gemeinde, das der Brandschutz mit ca. 10 Mann (vielleicht auch 15) nicht gewährleistet ist. Wenn die Verantwortung an den Gemeinderat übergeht kriegen diese schon Angst.
    Hat bei uns immer geholfen.

    Gruß
    cockpit
    Geändert von cockpit (02.10.2006 um 11:47 Uhr) Grund: Satzbau

  2. #2
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    letzter Satz
    sicherlich sind ihnen, als anordnende Dienststellung die aus dieser Anweisung hervorgehenden Straf und Zivilrechtlichen Konsequenzen bewusst

    und an die Presse

    die Freuen sich immer wieder wenn die was zu schreiben haben
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  3. #3
    Quattro-xls Gast
    Hallo,

    also ich habe vor einiger Zeit schon solche beiträge gesehen wo sich Bürger über die Lautstärke von der Sirene beschwert haben auch am tage wäre die Sirene zu laut das ergebnis war nach einigen wochen und Tüv gutachten usw das die Sirene zum Schutz der Bevölkerung ist und deswegen stehen bleiben darf sowie auch zu Alamierung zu jeder Zeit auszulösen ist.

  4. #4
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    Hallo,

    um jeglicher Diskussion über Kosten etc. aus dem Wege zugehen würde ich das über die Einsatzgröße regeln. Ab Einsätzen der Stufe 3 (z. B. B3 -> Großbrand) könnte man die Sirene generell laufen lassen, auch Nachts. Denn bei größeren Ereignissen dient die Sirene u. U. ja auch der Bevölkerung als Warnung. Alle kleineren Einsätze könnte man generell über FME machen.
    Gruß

    Eifelfunker

  5. #5
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    @hannibal
    nicht gleich mit Kanonen schießen. Wenn der Gemeinderat sich entschließen sollte (was er aber nicht tun wird) die Sirene nachts nicht mehr mitlaufen zu lassen, dann kann man sich immer noch öffentlich davon distanzieren.

    @Eifelfunker
    habe es schon so Verstanden das die Sirene nur bei größeren Einsätzen mitläuft.
    Zitat Zitat von ff eisingen
    Wir werden über die Zentrale der Berufsfeuerwehr alarmiert. Meinetwegen können die die sirene ja auch abschalten wenn die uns 15 - 20 pipser bezahlen ist das kein problem. Bei kleinen sachen gibts bei uns auch einen stillen alarm. Nur bei großen sachen sind wir meiner meinung nach echt absolut auf die sirene angewiesen.
    Gruß
    cockpit

  6. #6
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    man sollte sich aber gleich zu beginn schon einen Plan für den Worst Case zurechtlegen

    und man sollte die Herren schon vorher auf mögliche Konsequenzen hinweisen...

    das DIE sehen das man seine Gedanken gemacht hat
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  7. #7
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    Zitat Zitat von cockpit
    @Eifelfunker
    habe es schon so Verstanden das die Sirene nur bei größeren Einsätzen mitläuft.

    Gruß
    cockpit

    schön, dass Du es verstanden hast.
    Gruß

    Eifelfunker

  8. #8
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    Zitat Zitat von cockpit
    ...Einfach ein Schriftstück vom Kommandant an die Gemeinde, das der Brandschutz mit ca. 10 Mann (vielleicht auch 15) nicht gewährleistet ist. Wenn die Verantwortung an den Gemeinderat übergeht kriegen diese schon Angst.
    Zitat Zitat von hannibal
    letzter Satz
    sicherlich sind ihnen, als anordnende Dienststellung die aus dieser Anweisung hervorgehenden Straf und Zivilrechtlichen Konsequenzen bewusst
    "... denn mit der Entscheidung, die Sirenen abzuschalten, sind sie als Gemeinderat die jenigen, die dann die Einberufung einer Pflichtfeuerwehr zu verantworten haben, da die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr nicht mehr gegeben ist (§xx Brandschutzgesetz) ==> kenne das Bundesland nicht, sonst hätte ich den Paragraphen angegeben!
    Damit sind immense Kosten verbunden! Ausserdem werden dabei auch die Bürger zum Dienst verpflichtet, die jetzt verlangen die Sirene abzuschalten! Dann ist es übrigens unumgänglich die Sirene sofort wieder in Betrieb zu nehmen und bei jedem Einsatz laufen zu lassen! Oder wollen sie die Anschaffung von den dann nötigen ca.3000 Funkmeldern (für jeden Einwohner einen! Ehepaaren brauchen nur einen pro zwei Personen!) bezahlen?"

    Zitat Zitat von hannibal
    und an die Presse
    die Freuen sich immer wieder wenn die was zu schreiben haben
    Das sollte aber immer erst der ZWEITE Schritt sein!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  9. #9
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    197
    Mit der Presse wäre ich auch vorsichtig. So ein Schuss kann auch schnell mal nach hinten losgehen. Der Gemeinderat könnte sich "auf den Schlips getreten" fühlen und sowas ist für die weitere Zusammenarbeit nicht unbedingt förderlich.
    Der öffentliche Weg über Zeitungen etc. sollte wirklich das letzte Mittel sein.
    Gruß
    Axel

  10. #10
    feuerwehrzwerg112 Gast
    Moin!

    Also ich weiß nicht, ich denke der OBM sollte mal mit dem Bürgermeister oder den Zuständigen ein Gespräch führen. Also ganz normal dem das erklären, weil ich denke das die im Gemeinderat davon nicht so die Ahnung haben. Und dann mal abwarten würd ich sagen...Nicht gleich so große Sachen aufziehen > damit kann man sich auch einiges Verscherzen..

    Gruß Daniel ;-)

  11. #11
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    Was hat denn die mögliche Abschaltung einer Sirene mit dem Aufbau einer Pflichtfeuerwehr zu tun?

  12. #12
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    da die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr nicht mehr gegeben ist
    Tja, da hat sich der liebe HaLand wohl etwas verhaspelt *g*

    Was du ansprichst, hat was mit der Anzahl der Einsatzkräfte zu tun :)

    Und nicht mit den Einsatzkräften, die mal Nachts kommen und eben mal nicht ;)

    Schliesslich kann man ja nie ausschließen, dass fast keiner kommt. Dafür wird ja dann eine weitere Wehr nachalarmiert ;)

    MfG Fabsi

    P.S.: Wiso ist das nichtmehr üblich, dass sich da erstmal die Zuständigen Stellen "kurzschließen" dann wären solche Diskussionen nahezu nicht mehr nötig...

  13. #13
    Registriert seit
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    @ ff eisingen:

    Presse ? Bitte nur, wenn alles andere keinen Erfolg zeigt... So wie ich Stefan einschätze , wird weiterhin laut alarmiert wenn sich an der FME-Anzahl nichts gravierendes ändert :-)

    ~Joe~
    PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .

  14. #14
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Tja, da hat sich der liebe HaLand wohl etwas verhaspelt *g*

    Was du ansprichst, hat was mit der Anzahl der Einsatzkräfte zu tun :)

    Und nicht mit den Einsatzkräften, die mal Nachts kommen und eben mal nicht ;)
    Nö, er hat sich nicht verhaspelt!

    1. Nur 20 Melder vorhanden
    2. Sirene wird abgeschaltet
    3. Die Kameraden ohne Melder treten aus, weil sie zu keinen Einsätzen mehr kommen
    4. von den verbliebenen Kameraden treten weitere 5 aus Solidarität aus
    5. Die Wehr hat nur noch 15 Mitglieder
    6. Da die Mindeststärke für eine Ortswehr mit Grundausstattung bei 21 liegt und die Ortswehr ständig unter 21 liegt, ist die Wehr nicht mehr einsatzfähig.
    7. Die Kommune MUSS eien Pflichtfeuerwehr aufstellen.

    ... Natürlich sehr konstruiert, bei der Argumentation beim Gemeinderat aber sehr hilfreich ;-)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  15. #15
    Registriert seit
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    dachte ich mir auch

    wobei die Einsatzfähigkeit nacht mit 20 Kameraden nicht gegeben ist
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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