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Thema: Vollzugsbeamter im RD

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    10.12.2001
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    In meiner Aussage geht es nicht um Personen, die tätsächlich die Hilfe des RD brauchen, sonst wäre ja auch ein RTW und nicht der KTW vor Ort, sondern viel mehr um die (fast 80%) Fälle, ein Fachlich unkundiger (!) über Telefon mit dem Lk gesprochen hat, dass er den Pat gerne einweisen würde, da er "wohl nicht ganz tacko im Schädel wäre".

    Beispiel? Bitteschön:

    Die Polizei beobachtet an einem Freitag abend einen ca. 45jährigen, normal gekleideten, gepflegten Mann, der um 23:30 Uhr die Schaufenster-Auslagen eines Einkaufzentrums betrachtet. Da der Mann bereits tagsüber mit dieser Baschäftigung aufgefallen war wird er angehalten. Er gibt auf Aufforderung sofort seinen Personalausweis an die Beamten. Es ist KEIN Anhalt für irgendwelche Drogen (Illegale wie legale(Allohol/Tabak)) fetszustellen, auch der Spätere Drogentest durch den Amtsarzt auf der Wache ziegt, dass der Mann "sauber" ist. Er hat einen festen Wohnsitz und steht in einem festen Arbeitsverhältnis.

    Da der Mann seit seinem Aufgreifen kein Wort mehr spricht wird der LK angerufen, die Einweisung von dort angewiesen und von der Polizei der RD gerufen. Bei Eintreffen des RD schweigt der Mann noch immer.

    Der RA des RTW (aufgrund der Zeit fährt kein KTW mehr!) befragt, die Beamten bekommt die Schilderung der Vorgeschichte. Abschlusssatz der Polizei: "Der Redet nicht mit uns, dass ist doch nicht normal, der muss psychisch krank sein und sowas muss behandelt werden!"

    Der RA geht mit dem Mann in das Nebenzimmer (er folgt auf Aufforderung sofort freiwillig!) und spricht, zum Zwecke der Erkundung einer ernsthaften Erkrankung, den Mann mit "Wollen sie mir evtl sagen, was los ist?" an. Der Mann antwortet prompt mit: "Ich habe einfach keine Lust mit der Polizei zu reden! Ich habe am Nachmittag im Schaufenster einen Kaschmirmantel gesehen, den ich evtl kaufen werde, bin mir aber nicht sicher ob ich den hohen Preis wirklich ausgeben will. Abends mache ich öfter einen Spaziergang, heute zum EKZ um mir den Mantel nochmal anzusehen. Dann hat mich die Polizei angesprochen, ich habe ihnen nur meinen Personalausweis gegeben, mit ihnen sprechen wollte und will ich nicht. Ich habe einfach keine Lust!"

    Den Patienten habe ich übrigens nicht mitgenommen! Und habe die Beamten darüber aufklären müssen, dass der Umstand "nicht mit den Beamten sprechen zu wollen" keine Einweisung rechtfertigt! Ich glaube die Beamten haben es bis heute nicht verstanden.....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
    Registriert seit
    15.04.2002
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    331
    Dann war dem Herr Kaschmirmantel's Glück, dass der RD kam. Eine Einweisung in dem Fall wäre in der Tat sinnlos. Aber warum sagte der das nicht gleich der Pol? Nur weil der Lust hatte? Hätte er sich viel Zeit sparen können...

    Selbst erlebter ähnlicher Fall:

    Wir haben den Herrn X eingewiesen, der wie der Herr Kaschmirmantel uns nur anstarrte und keinen Ton sagte. Hinzu kam, dass er auch keine Gebärdenspräche oder Handzeichen machte. Wir gingen dann davon aus, dass der Herr hilflos ist. Letztlich wurde er in der Nervenklinik vorgestellt und dort behalten.
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

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