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Thema: Vollzugsbeamter im RD

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  1. #1
    Braunschweiger-RA Gast

    Vollzugsbeamter im RD

    Hallo zusammen,
    wer kann mir sagen wo man eine Aus- bzw. Weiterbildung zum Vollzugsbeamten machen kann. Ich bin momentan zwar nicht hauptamtlich im RD tätig sodass diese nicht eilt, aber um meine Chancen auf eine neueinstellung in einem RD zu verbessern, will ich alle möglichen Lehrgänge,... abgreifen und da ich mir das schon ewig in den Kopf gesetzt habe Vollzugsbemter im RD zu sein aber nicht wusste, wo ich soetwas machen kann, dachte ich mal das es wohl am besten ist mal hier in die Runde zu fragen...

    Ich bedanke mich schonmal im vorraus bei euch


    P.S. Falls es relevant ist z. Zt. lebe ich Salzgitter es wäre also schön wenn man mir nicht unbedingt Adressen in Bayern nennt :-)

  2. #2
    crazyossi Gast
    Meines wissens besucht man den Lehrgang und wird dann von der Stadt zum Vollzugsbeamten ernannt. Bei uns wurden diese von der Stadt Organisiert.

    So wars zumindest bei uns in der Fw. Da gibts sowas nämlich auch.

    Aber wozu braucht man im RD diesen Lehrgang???

  3. #3
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Moin moin,

    was bitte macht genau ein Vollzugsbeamter im Rettungsdienst? Den Medumat vom NEF beschlagnahmen? Klärt mich bitte bitte auf!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
    Registriert seit
    15.04.2002
    Beiträge
    331
    Gleiche Frage wie Mr. Blaulicht!

    Was ist ein Vollzugsbeamter im Rettungsdienst? Hab ich noch nie gehört...
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  5. #5
    Registriert seit
    12.02.2006
    Beiträge
    848
    Moin,

    evtl. bei Einweisungen nach PsychKG?
    Fixierung von Personen/Patienten, ...

    Mfg

  6. #6
    Registriert seit
    15.04.2002
    Beiträge
    331
    Einweisung von Patienten? Weiß nich...
    Zumindest in BaWü ist es so, dass Zwangseinweisungen nur auf Entscheidung der Polizei durchgeführt werden (Eigen/Fremdgefährdung -> Gewahrsam nach PolG -> Einweisung in Psychiatrie -> Unterbringungsentscheidung durch Richter).

    Komisch komisch
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  7. #7
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von Chr881986
    Moin,

    evtl. bei Einweisungen nach PsychKG?
    Fixierung von Personen/Patienten, ...

    Mfg
    Pol rufen

    die haben auf jeden Fall die Rechtsgrundlage, die Ausbildung und das Material um so was zu machen

    vor allem wird man in A stadt zum Vollzugsbeamten bestellt, fährt nach B stadt in den Einsatz und schon ist alles für die Katz
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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