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Thema: Vollzugsbeamter im RD

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von hannibal
    irgendeine FW hat aus diesem Zweck Kevlar Westen für über 1000 Euro beschafft
    Super, dann geht der Arzt wieder lehr aus ;)

    Das reicht ja grad mal für 2 halbwegs schlechte... *hihi*

    Ne aber mal im ernst: Lasst das doch die Pol machen, dann hat man damit keinen Streß... bekommt keine Blauen-Flecken... muss nicht dauernd Handschellen mit sich rumtragen (kann die daheim am Bettgestell lassen)...

    MfG Fabsi

  2. #2
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    das waren richtige Superteile eher für 2000 Euro mit Kehlkopfschutz etc

    insgesamt 6 Stück wurden beschafft

    absoluter schwachsinn,..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    Zitat Zitat von hannibal
    das waren richtige Superteile eher für 2000 Euro mit Kehlkopfschutz etc

    insgesamt 6 Stück wurden beschafft

    absoluter schwachsinn,..
    Das kann ich dir immernoch nicht so ganz glauben mein lieber ;)

    Denn:

    2000€ durch 6 stück ist ungefähr: 333,33€/stück


    Dann schaut man hier:
    http://www.engardeschutzwesten.de/produkte.htm

    EnGarde DeLuxe Unterziehweste
    billigstes Modell
    VK: 695,- € * (netto)


    Mhhh... na? *g*

    MfG Fabsi

  4. #4
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    er meint das stück 2000 öre

  5. #5
    Indik Gast
    also, mal zu den vz-b:
    wenn man eine zwangseinweisung fährt und der patient möchte gehen dann muss man ihn gehen lassen.

    die gibt es auch im rd und auch beim drk (!) und werden gebraucht um patienten im fahrzeug halten zu können.

    anmerkung: die pol hat nämlich meistens keine lust die transporte zu begleiten. allerdings geht es nicht um krimminelle, sondern eher um den rest.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Indik
    also, mal zu den vz-b:
    wenn man eine zwangseinweisung fährt und der patient möchte gehen dann muss man ihn gehen lassen..
    deshalb hat man die polizei oder einen städtischen vollzugsbeamten
    [QUOTE=Indik]
    die gibt es auch im rd und auch beim drk (!) und werden gebraucht um patienten im fahrzeug halten zu können.[QUOTE=Indik]

    das drk macht auch rd! was wird gebraucht?
    [QUOTE=Indik]
    anmerkung: die pol hat nämlich meistens keine lust die transporte zu begleiten. allerdings geht es nicht um krimminelle, sondern eher um den rest[QUOTE=Indik]

    die fahren hinterher, im bedarfsfall auch mit, nennt man deeskalation

    du redest in rätseln

  7. #7
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    Zitat Zitat von Indik
    also, mal zu den vz-b:
    wenn man eine zwangseinweisung fährt und der patient möchte gehen dann muss man ihn gehen lassen.
    Eine Zwangseinweisung bedeutet in meiner Auffassung nach das die Polizei bzw das Ordnungsamt vor Ort ist und das Ganze entsprechend Durchsetzen

    Ich als RD mache nur das Taxi

    [QUOTE=Indik
    die gibt es auch im rd und auch beim drk (!) und werden gebraucht um patienten im fahrzeug halten zu können.

    anmerkung: die pol hat nämlich meistens keine lust die transporte zu begleiten. allerdings geht es nicht um krimminelle, sondern eher um den rest.[/QUOTE]

    Handschellen gehen gar nicht,

    wir haben die "alten" handfesseln mit der Mullbinde

    die kann ich nämlich im Falle des Falles mit der schere in 15 ns los machen

    und es gibt keine Spuren

    bei uns fährt die Pol immer mit, wenigstens im Auto hintendran...
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    Scharnhorst

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  8. #8
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    Mal die Erklärung von VerwaltungsVollzugsbeamten im RD:

    Der Landkreis (bei uns "Region Hannover") oder die Kreisfreien Stadt fragt bei den RD nach, ob sie Kollegen zum VZ ausbilden lassen wollen. Die künftigen VZ werden von der HiOrg beim Kreis angemeldet. Nach dem Lehrgang (1Tag) und Überprüfung des Führungszeugnisses (Belgart "O") wird der Bewerber vom Kreis zum VZ bestellt.

    Zweck der VZ im RD: Transport von Personen nach dem "Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG)"

    Explizit: Der Kreis stellt eine Einweisung nach NPsychKG aus, faxt die zum RD und beauftragt die VZ zum Transport mit freiheitsentziehenden Maßnahmen. Soll heißen, wenn der Patient ausstiegen will, so muss ihn der RD festhalten und "die mildeste Form der Hinderung" wählen
    --> Verschließen der Tür --> Anschnallen mit den normalen Haltegurten des Kfz --> Fixierung mit speziellen Klettbändern -->....
    In der Reihenfolge.

    Problem: Die meisten VZ der HiOrg geben in der Region Hannover derzeit ihre "Fängerscheine" ab, weil sie es nicht einsehen, dass sie nachts um 02:35 Uhr von der RLS aus dem Bett geklingelt werden (in der dienstfreien Zeit zu Hause wohlbemerkt!!!) um (häufig mit dem Privatwagen) quer durch den LK zu fahren, in einen örtlichen KTW zu steigen und den Pat zu begleiten und anschließend (wieder mit dem Privatwagen) nach Hause zufahren. Natürlich ist um 07:45 Uhr Dienstbeginn für den RA! Das alleine wäre vielleicht nicht so schlimm, aber für diese Tätigkeit bekommt man 15,00 Euro! Das reicht nicht einmal für den Sprit, von einer "Entschädigung der Zeitaufwendung" kann man bei dem Betrag wohl nicht sprechen....

    Viele HiOrg in Nds bitten daher ihr Personal inzwischen sogar , ihren Dienstausweis als VZ zurückzugeben!

    Fazit:
    1. Es bringt keinen Vorteil den VZ in der Tasche zu haben
    2. Es kann sogar hinderlich sein!
    3. Es ist eine zusätzliche Aufgabe, die nicht (ausreichend) entlohnt wird!
    4. Der LK spart dadurch viel Geld (die Pol hat andere Preislisten!)
    5. Bei uns wird jetzt immer die Pol gerufen und diese begleitet den Patienten im Patientenraum, das RD-Personal sitzt vorne ("Wegen der Gefährdung/Verletzungsgefahr für das RD-Personal", denn ohne Bestellung zum VZ wissen die doch garnicht, wie man mit Psychisch Kranken umgeht ;-) )
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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