Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 16 bis 20 von 20

Thema: Vollzugsbeamter im RD

  1. #16
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von Indik
    also, mal zu den vz-b:
    wenn man eine zwangseinweisung fährt und der patient möchte gehen dann muss man ihn gehen lassen.
    Eine Zwangseinweisung bedeutet in meiner Auffassung nach das die Polizei bzw das Ordnungsamt vor Ort ist und das Ganze entsprechend Durchsetzen

    Ich als RD mache nur das Taxi

    [QUOTE=Indik
    die gibt es auch im rd und auch beim drk (!) und werden gebraucht um patienten im fahrzeug halten zu können.

    anmerkung: die pol hat nämlich meistens keine lust die transporte zu begleiten. allerdings geht es nicht um krimminelle, sondern eher um den rest.[/QUOTE]

    Handschellen gehen gar nicht,

    wir haben die "alten" handfesseln mit der Mullbinde

    die kann ich nämlich im Falle des Falles mit der schere in 15 ns los machen

    und es gibt keine Spuren

    bei uns fährt die Pol immer mit, wenigstens im Auto hintendran...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #17
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Mal die Erklärung von VerwaltungsVollzugsbeamten im RD:

    Der Landkreis (bei uns "Region Hannover") oder die Kreisfreien Stadt fragt bei den RD nach, ob sie Kollegen zum VZ ausbilden lassen wollen. Die künftigen VZ werden von der HiOrg beim Kreis angemeldet. Nach dem Lehrgang (1Tag) und Überprüfung des Führungszeugnisses (Belgart "O") wird der Bewerber vom Kreis zum VZ bestellt.

    Zweck der VZ im RD: Transport von Personen nach dem "Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG)"

    Explizit: Der Kreis stellt eine Einweisung nach NPsychKG aus, faxt die zum RD und beauftragt die VZ zum Transport mit freiheitsentziehenden Maßnahmen. Soll heißen, wenn der Patient ausstiegen will, so muss ihn der RD festhalten und "die mildeste Form der Hinderung" wählen
    --> Verschließen der Tür --> Anschnallen mit den normalen Haltegurten des Kfz --> Fixierung mit speziellen Klettbändern -->....
    In der Reihenfolge.

    Problem: Die meisten VZ der HiOrg geben in der Region Hannover derzeit ihre "Fängerscheine" ab, weil sie es nicht einsehen, dass sie nachts um 02:35 Uhr von der RLS aus dem Bett geklingelt werden (in der dienstfreien Zeit zu Hause wohlbemerkt!!!) um (häufig mit dem Privatwagen) quer durch den LK zu fahren, in einen örtlichen KTW zu steigen und den Pat zu begleiten und anschließend (wieder mit dem Privatwagen) nach Hause zufahren. Natürlich ist um 07:45 Uhr Dienstbeginn für den RA! Das alleine wäre vielleicht nicht so schlimm, aber für diese Tätigkeit bekommt man 15,00 Euro! Das reicht nicht einmal für den Sprit, von einer "Entschädigung der Zeitaufwendung" kann man bei dem Betrag wohl nicht sprechen....

    Viele HiOrg in Nds bitten daher ihr Personal inzwischen sogar , ihren Dienstausweis als VZ zurückzugeben!

    Fazit:
    1. Es bringt keinen Vorteil den VZ in der Tasche zu haben
    2. Es kann sogar hinderlich sein!
    3. Es ist eine zusätzliche Aufgabe, die nicht (ausreichend) entlohnt wird!
    4. Der LK spart dadurch viel Geld (die Pol hat andere Preislisten!)
    5. Bei uns wird jetzt immer die Pol gerufen und diese begleitet den Patienten im Patientenraum, das RD-Personal sitzt vorne ("Wegen der Gefährdung/Verletzungsgefahr für das RD-Personal", denn ohne Bestellung zum VZ wissen die doch garnicht, wie man mit Psychisch Kranken umgeht ;-) )
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #18
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    5. Bei uns wird jetzt immer die Pol gerufen und diese begleitet den Patienten im Patientenraum, das RD-Personal sitzt vorne ("Wegen der Gefährdung/Verletzungsgefahr für das RD-Personal", denn ohne Bestellung zum VZ wissen die doch garnicht, wie man mit Psychisch Kranken umgeht ;-) )
    Das ist aber schwach. Für jeden, der hinten im Fahrzeug drinsitzt oder -liegt, trägt das RD-Personal die (medizinische) Verantwortung. Die Polizei ist lediglich zum Schutz des Patienten und/oder des RD-Personals da und um die Einweisung durchzusetzen.
    Und wenn RD-Personal mit psychisch kranken oder psychiatrisch kranken Patienten nicht umgehen kann, enpfehle ich dringend eine Nachschulung. Psychische und psychiatrische Notfälle gehören ebenso zu Alltag wie Frakturen und AP-Beschwerden.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #19
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    In meiner Aussage geht es nicht um Personen, die tätsächlich die Hilfe des RD brauchen, sonst wäre ja auch ein RTW und nicht der KTW vor Ort, sondern viel mehr um die (fast 80%) Fälle, ein Fachlich unkundiger (!) über Telefon mit dem Lk gesprochen hat, dass er den Pat gerne einweisen würde, da er "wohl nicht ganz tacko im Schädel wäre".

    Beispiel? Bitteschön:

    Die Polizei beobachtet an einem Freitag abend einen ca. 45jährigen, normal gekleideten, gepflegten Mann, der um 23:30 Uhr die Schaufenster-Auslagen eines Einkaufzentrums betrachtet. Da der Mann bereits tagsüber mit dieser Baschäftigung aufgefallen war wird er angehalten. Er gibt auf Aufforderung sofort seinen Personalausweis an die Beamten. Es ist KEIN Anhalt für irgendwelche Drogen (Illegale wie legale(Allohol/Tabak)) fetszustellen, auch der Spätere Drogentest durch den Amtsarzt auf der Wache ziegt, dass der Mann "sauber" ist. Er hat einen festen Wohnsitz und steht in einem festen Arbeitsverhältnis.

    Da der Mann seit seinem Aufgreifen kein Wort mehr spricht wird der LK angerufen, die Einweisung von dort angewiesen und von der Polizei der RD gerufen. Bei Eintreffen des RD schweigt der Mann noch immer.

    Der RA des RTW (aufgrund der Zeit fährt kein KTW mehr!) befragt, die Beamten bekommt die Schilderung der Vorgeschichte. Abschlusssatz der Polizei: "Der Redet nicht mit uns, dass ist doch nicht normal, der muss psychisch krank sein und sowas muss behandelt werden!"

    Der RA geht mit dem Mann in das Nebenzimmer (er folgt auf Aufforderung sofort freiwillig!) und spricht, zum Zwecke der Erkundung einer ernsthaften Erkrankung, den Mann mit "Wollen sie mir evtl sagen, was los ist?" an. Der Mann antwortet prompt mit: "Ich habe einfach keine Lust mit der Polizei zu reden! Ich habe am Nachmittag im Schaufenster einen Kaschmirmantel gesehen, den ich evtl kaufen werde, bin mir aber nicht sicher ob ich den hohen Preis wirklich ausgeben will. Abends mache ich öfter einen Spaziergang, heute zum EKZ um mir den Mantel nochmal anzusehen. Dann hat mich die Polizei angesprochen, ich habe ihnen nur meinen Personalausweis gegeben, mit ihnen sprechen wollte und will ich nicht. Ich habe einfach keine Lust!"

    Den Patienten habe ich übrigens nicht mitgenommen! Und habe die Beamten darüber aufklären müssen, dass der Umstand "nicht mit den Beamten sprechen zu wollen" keine Einweisung rechtfertigt! Ich glaube die Beamten haben es bis heute nicht verstanden.....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #20
    Registriert seit
    15.04.2002
    Beiträge
    331
    Dann war dem Herr Kaschmirmantel's Glück, dass der RD kam. Eine Einweisung in dem Fall wäre in der Tat sinnlos. Aber warum sagte der das nicht gleich der Pol? Nur weil der Lust hatte? Hätte er sich viel Zeit sparen können...

    Selbst erlebter ähnlicher Fall:

    Wir haben den Herrn X eingewiesen, der wie der Herr Kaschmirmantel uns nur anstarrte und keinen Ton sagte. Hinzu kam, dass er auch keine Gebärdenspräche oder Handzeichen machte. Wir gingen dann davon aus, dass der Herr hilflos ist. Letztlich wurde er in der Nervenklinik vorgestellt und dort behalten.
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •