also, mal zu den vz-b:
wenn man eine zwangseinweisung fährt und der patient möchte gehen dann muss man ihn gehen lassen.

die gibt es auch im rd und auch beim drk (!) und werden gebraucht um patienten im fahrzeug halten zu können.

anmerkung: die pol hat nämlich meistens keine lust die transporte zu begleiten. allerdings geht es nicht um krimminelle, sondern eher um den rest.