Alle in einem Fahrzeug verbauten sicherheitsrelevanten Geräte müssen eine e-Kennzeichnung haben. Bei den elektronischen Unterbaugruppen zählen dazu z.B. ABS-Elektronik, Gurtstraffersysteme, Airbags u.ä.
Bei den sonstigen Teilen z.B. Scheinwerfer, Reflektoren (auch die Gelbe Konturmarkierung)
Bis vor einiger Zeit wurden auch z.B. Funkgeräte und SoSi-Anlagen darunter gefasst. Wichtig ist, daß die Regelung nur für neue Baugruppen in neuen Fahrzeugen gilt.
Googelt mal nach "Polizeitechnisches Institut" die haben dazu eine interessante Abhandlung.