War das E2 Zeichen für elektromagnetische Verträglichkeit ???
War das E2 Zeichen für elektromagnetische Verträglichkeit ???
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".
irgendsowas, auch wegen airbag steuergeräte und so
Alle in einem Fahrzeug verbauten sicherheitsrelevanten Geräte müssen eine e-Kennzeichnung haben. Bei den elektronischen Unterbaugruppen zählen dazu z.B. ABS-Elektronik, Gurtstraffersysteme, Airbags u.ä.
Bei den sonstigen Teilen z.B. Scheinwerfer, Reflektoren (auch die Gelbe Konturmarkierung)
Bis vor einiger Zeit wurden auch z.B. Funkgeräte und SoSi-Anlagen darunter gefasst. Wichtig ist, daß die Regelung nur für neue Baugruppen in neuen Fahrzeugen gilt.
Googelt mal nach "Polizeitechnisches Institut" die haben dazu eine interessante Abhandlung.
***keine Signatur***
Kleiner Fehler !Zitat von Carsten Gösch
gilt auch, und gerade, für alte Baugruppen in neuen Fahrzeugen !
Daher könnt man theoretisch alte bauguppen beim Hersteller "nachstempeln" lassen. Natürlich für teuer Geld !
Ist das Fahrzeug nach (ich glaube) 2001 erstmalig zugelassen worden ?
(EDIT)
ergänzung:
http://www.dfv.org/fachthemen/fa3/e1kennz.htm
(/EDIT)
Dein Link bezieht sich auf die alte Fassung der EU-Richtlinie. Daher wurde sie ja geändert!
Hier die der Text des PTI: http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/p...linie.pdf.html
Lies mal Punkt 7
***keine Signatur***
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