irgendsowas, auch wegen airbag steuergeräte und so
irgendsowas, auch wegen airbag steuergeräte und so
Alle in einem Fahrzeug verbauten sicherheitsrelevanten Geräte müssen eine e-Kennzeichnung haben. Bei den elektronischen Unterbaugruppen zählen dazu z.B. ABS-Elektronik, Gurtstraffersysteme, Airbags u.ä.
Bei den sonstigen Teilen z.B. Scheinwerfer, Reflektoren (auch die Gelbe Konturmarkierung)
Bis vor einiger Zeit wurden auch z.B. Funkgeräte und SoSi-Anlagen darunter gefasst. Wichtig ist, daß die Regelung nur für neue Baugruppen in neuen Fahrzeugen gilt.
Googelt mal nach "Polizeitechnisches Institut" die haben dazu eine interessante Abhandlung.
***keine Signatur***
Kleiner Fehler !Zitat von Carsten Gösch
gilt auch, und gerade, für alte Baugruppen in neuen Fahrzeugen !
Daher könnt man theoretisch alte bauguppen beim Hersteller "nachstempeln" lassen. Natürlich für teuer Geld !
Ist das Fahrzeug nach (ich glaube) 2001 erstmalig zugelassen worden ?
(EDIT)
ergänzung:
http://www.dfv.org/fachthemen/fa3/e1kennz.htm
(/EDIT)
Dein Link bezieht sich auf die alte Fassung der EU-Richtlinie. Daher wurde sie ja geändert!
Hier die der Text des PTI: http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/p...linie.pdf.html
Lies mal Punkt 7
***keine Signatur***
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