Ergebnis 1 bis 9 von 9

Thema: Unterschiedliche RTK 4-SL??

  1. #1
    DRKOVW Gast

    Unterschiedliche RTK 4-SL??

    Hallo,

    weiß nicht so recht ob das hier das richtige Forum ist...aber vielleicht weiß es ja jemand...

    Hab gehört, dass es wohl einmal RTK 4-SL mit und einmal ohne E2 Prüfnummer gibt!?!?
    Stimmt das?
    Hat das irgendwelche Folgen für mich, wenn ich eins ohne E2 verbauen möchte?
    Was sind die Unterschiede?
    Und wo finde ich die Prüfnummer?

    Vielen Dank schon mal

    Gruß
    Björn

  2. #2
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    meines wissens nach hat das e2 zeichen was mit der kompatibilität des gerätes zum auto zu tun.
    ist nur bei neuwagen interessant.

  3. #3
    DRKOVW Gast
    hui, danke für die schnelle Antwort!!

    heißt das jetzt, das ich eins ohne E2 evtl. auf nem neueren Auto nicht montieren kann??? Oder darf ich das dann sogar nicht?

  4. #4
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    das hat was mit der kompatibilität zu tun
    kommt drauf an wie neu dein auto ist
    am besten mal beim händler anrufen

  5. #5
    Registriert seit
    11.01.2003
    Beiträge
    987
    War das E2 Zeichen für elektromagnetische Verträglichkeit ???
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  6. #6
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    irgendsowas, auch wegen airbag steuergeräte und so

  7. #7
    Registriert seit
    10.02.2002
    Beiträge
    182
    Alle in einem Fahrzeug verbauten sicherheitsrelevanten Geräte müssen eine e-Kennzeichnung haben. Bei den elektronischen Unterbaugruppen zählen dazu z.B. ABS-Elektronik, Gurtstraffersysteme, Airbags u.ä.
    Bei den sonstigen Teilen z.B. Scheinwerfer, Reflektoren (auch die Gelbe Konturmarkierung)

    Bis vor einiger Zeit wurden auch z.B. Funkgeräte und SoSi-Anlagen darunter gefasst. Wichtig ist, daß die Regelung nur für neue Baugruppen in neuen Fahrzeugen gilt.

    Googelt mal nach "Polizeitechnisches Institut" die haben dazu eine interessante Abhandlung.
    ***keine Signatur***

  8. #8
    Registriert seit
    12.10.2002
    Beiträge
    1.133
    Zitat Zitat von Carsten Gösch
    ... Wichtig ist, daß die Regelung nur für neue Baugruppen in neuen Fahrzeugen gilt.
    ...
    Kleiner Fehler !

    gilt auch, und gerade, für alte Baugruppen in neuen Fahrzeugen !
    Daher könnt man theoretisch alte bauguppen beim Hersteller "nachstempeln" lassen. Natürlich für teuer Geld !

    Ist das Fahrzeug nach (ich glaube) 2001 erstmalig zugelassen worden ?

    (EDIT)
    ergänzung:
    http://www.dfv.org/fachthemen/fa3/e1kennz.htm
    (/EDIT)

  9. #9
    Registriert seit
    10.02.2002
    Beiträge
    182
    Dein Link bezieht sich auf die alte Fassung der EU-Richtlinie. Daher wurde sie ja geändert!

    Hier die der Text des PTI: http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/p...linie.pdf.html

    Lies mal Punkt 7
    ***keine Signatur***

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •