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Thema: Rechtliches zum "Feuerwehr im Einsatz"-Dachaufsetzer

  1. #1
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    Rechtliches zum "Feuerwehr im Einsatz"-Dachaufsetzer

    Hey Leuz!

    Weiß einer von euch, ob

    1. die Benutzung dieser Dachaufsetzer rechtlich abgesegnet ist (Aufsetzer OHNE Licht! Ich weiß, dass man dadurch kein Wegerecht/ Sonderecht - jeder solls nennen, wie er will ;) - hat)

    2. die Teile irgendeine Prüfung haben (CE oder sonst irgendwas)

    3. ob ich mir einen einfach selber basteln darf oder ob sich dann irgendjemand aufführen könnte

    Danke schonmal!!
    MFG Flo

  2. #2
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    1. Sicher darfst die Dinger benützen.
    2. Ja die werden geprüft.
    3. Damit wäre ich vorsichtig sofern du das außerhalb am Auto anbringst, klebst das nur von innen an die Scheibe oder an den Sonnenschutz zum runterklappen gibts da keine Probleme.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Weißt du welcher Prüfung die unterzogen werden??

    Ich hatte eigentlich vor mir so einen Aufsetzer aus GFK zu bauen (mit Form und Hilfe von einem Kumpel von mir, der das ganze beruflich macht!). Natürlich mit anständigem Magneten, damit das Teil nicht runterfliegt!
    MFG Flo

  4. #4
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    Hi,
    ich weis das es TÜV-geprüfte Dachaufsetzer gibt.
    Weis aber leider nicht mehr wo.

    Mfg

  5. #5
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  6. #6
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    Was mich nur etwas wundert ist, dass da der Hinweis darauf, dass die Teile mit Licht im Straßenverkehr nicht erlaubt sind!
    MFG Flo

  7. #7
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    Du darfst die Dinger gerne mit Licht im Strassenverkehr auf dein Dach setzen solange der Zigarettenstecker nicht in die Dose gesteckt wird *g*
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
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    Ok ;) Ich gebe mich geschlagen ;)


    ABER: Was is, wenn ich den Stecker abschneide und ne Bat dran klemme? :P
    MFG Flo

  9. #9
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    Wenn das Ding beleuchtet ist, ist es verboten, da dies eine Lichttechnische Veränderung der Fahrzeugs wäre. (Ich meine auch, wenn das Ding eine Beleuchtung hat, aber der Stecker nicht drin ist).

    duese

  10. #10
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    Is ja eigentlich auch egal! Mir gehts eigentlich nur darum, ob ich stress kriegen kann, wenn ich mir selbst so ein Teil bastel.
    MFG Flo

  11. #11
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    Sagen wir mal so ...
    so lange du damit nur im Einsatzfall zur Feuerwehr fährst und das Teil nicht runterfliegt und irgendjemanden verletzt oder fremde Gegenstände beschädigt wirst du kein Problem bekommen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #12
    mcpanta Gast
    Hi! Diese oder solche Artikel oder Gegenstände sind nach der STVO nicht im Straßenverkehr zugelassen und dürfen daher nicht eingesetzt werden!

    Gruß McPanta

  13. #13
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von mcpanta
    Hi! Diese oder solche Artikel oder Gegenstände sind nach der STVO nicht im Straßenverkehr zugelassen und dürfen daher nicht eingesetzt werden!

    Gruß McPanta
    setzen 6 und nochmal informieren.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  14. #14
    Jens1985 Gast
    Sorry, aber das ist schlichtweg Falsch,

    einen unbeleuchteten, nicht retroreflecktierenden Dachaufsetzter, darfst du in jedem fall aufs auto machen, auch einen selbstgebauten.
    und den darfst du dranmachen wann du willst, selbst der begriff "feurwehr im einsatz" ist nicht rechtlich geschützt, das der gesetzgeber ja leider eh keinen unterschied macht, ob du FW-Mann bist oder nicht. Selbst die STVO § 35 macht keinen unterschied.

    denken wir mal an Fahrschulen, Taxis, und auch PKW mit werbetaflen auf dem dach.


    Da es dir nur um einen unbeleuchteten geht, fang ich jetzt garnet mit dem Gesetzes kram JA oder NEIN an.

    hoffe ich konnte dir eine hilfreiche antwort geben.

    Gruß Jens

  15. #15
    Jens1985 Gast
    Ups da war jemand schneller,

    Gruß Jens

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