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Thema: Fragen zur Ausbildung Als Polizeivollzugsbeamt(er/in) (mittl.Dienst)

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  1. #1
    Skater Gast
    ja gegoogelt habe ich und fragen war ich auch!!!!

  2. #2
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    01.08.2006
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    und? ich denke das es dort mehr infos gab wie hier

  3. #3
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    Zitat Zitat von Skater
    ja gegoogelt habe ich und fragen war ich auch!!!!
    Vielleicht kann ich dir ja helfen. Stell doch einfach mal ein paar konkrete Fragen oder meld dich per PM!

    Gruß,
    Borsti

  4. #4
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    Zur Ausbildung und zu den Aufgaben der Polizei(en) findest du unter den von mir angegebenen Links etwas, mußt halt ggf. eine Synopse aufstellen.

    Was mir spontan, abgesehen von den Tätigkeiten, an entscheidungserheblichen Gründen einfällt ist eigentlich nur der Einsatzbereich:

    1. Bundespolizei: bundesweit

    2. Landespolizei: landesweit
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

  5. #5
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    Zitat Zitat von Der Namenlose
    1. Bundespolizei: bundesweit

    2. Landespolizei: landesweit
    Naja fast ;)

    Die Polizei arbeitet auch Bundesweit, ist halt eben nur auf die Länder aufgeteilt "Abteilungsmäßig könnte man sagen.

    Schliesslich darf die Polizei RLP ja auch nach NRW fahren ;)

    Und die Bundespolizei ist in ihrem "Einsazort" standartmäßig mal auf die Grenzen; Bahnhöfe und Flughäfen beschränkt. (natürlich dürfen die auch da raus, aber sie werden da zunächst mal eingesetzt)


    @Skater: Ein paar konkrete Fragen wären schon hilfreich, dann könnte man zumindest helfen nach den Antworten zu suchen :)

    @Borsti: Darf ich dich auch was Fragen? *ggg* Bist du zufällig bei der Kripo in Hannover? *hihi*... war nurn joke ;)

    MfG Fabsi

  6. #6
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Die Polizei arbeitet auch Bundesweit, ist halt eben nur auf die Länder aufgeteilt "Abteilungsmäßig könnte man sagen.
    Die Angehörigen der Landespolizeien sind aber Landesbeamte und haben als Dienstherren folglich die jeweilige Landesregierung (bzw. LInnenminister). Der Einsatzbereich liegt vorwiegend im jeweiligen Bundesland, mal abgesehen von überörtlichen Unterstützungen wie Fußballweltmeisterschaften, Castor-Transporten o.ä.

    Schliesslich darf die Polizei RLP ja auch nach NRW fahren ;)
    Die Polizei aus NRW darf z.B. sogar nach NL fahren, wenn sie dies zur Nacheile tun muß, aber das ist eine andere Baustelle. Eine effektive Polizeiarbeit setzt natürlich innerhalb eines Bundesstaates auch die Tätigkeit über die Landesgrenzen hinweg voraus. Allerdings ist das hauptsächlich in den "Grenzregionen" an der Tagesordnung. Das Haupteinsatzgebiet liegt aber nun mal im jeweiligen Bundesland.

    Und die Bundespolizei ist in ihrem "Einsazort" standartmäßig mal auf die Grenzen; Bahnhöfe und Flughäfen beschränkt. (natürlich dürfen die auch da raus, aber sie werden da zunächst mal eingesetzt)
    Genau darauf wollte ich hinaus, die Beamten der BP werden bundesweit an den entsprechenden Stellen eingesetzt. Wenn der Bewerber nun eher heimatverbundener Preuße (oder auch "Saupreiße" :-)) ist, dann kann er als Angehöriger der BP bei Stellenbedarf auch im "verhaßten" Bayern landern und umgekehrt.

    Als Angehöriger einer Einrichtung nach Landespolizeigesetz ist sein Dienstsitz bei einer Dienststelle im jeweiligen Bundesland, sei es nun als Beamter im WuW, bei der ZKB etc.
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

  7. #7
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    15.07.2005
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    151
    Ich bin doch nur im T-Dienst und da kommt man nicht wirklich mit Sachen in Berührung die über VS-NFD hinausgehen. Naja ich kann dir eigentlich nicht viel sagen bei uns ist fast alles VS-NFD. Ach doch ein VS-Geheim haben wir das sind die Kennzeichen von den Zivil Streifen :)

    Aber mal aufs Thema zurück zu kommen in NRW gibt es eine Seite da ist es alles super erklärt. Oder geh einfach mal auf einer Wache in deiner nähne vorbei und lass dir die Nummer vom Beamten geben der solche Beratungen macht. Die haben meist langeweile und nehmen sich total viel Zeit für "Neue Kollegen"

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