Zitat Zitat von Fabpicard
Die Polizei arbeitet auch Bundesweit, ist halt eben nur auf die Länder aufgeteilt "Abteilungsmäßig könnte man sagen.
Die Angehörigen der Landespolizeien sind aber Landesbeamte und haben als Dienstherren folglich die jeweilige Landesregierung (bzw. LInnenminister). Der Einsatzbereich liegt vorwiegend im jeweiligen Bundesland, mal abgesehen von überörtlichen Unterstützungen wie Fußballweltmeisterschaften, Castor-Transporten o.ä.

Schliesslich darf die Polizei RLP ja auch nach NRW fahren ;)
Die Polizei aus NRW darf z.B. sogar nach NL fahren, wenn sie dies zur Nacheile tun muß, aber das ist eine andere Baustelle. Eine effektive Polizeiarbeit setzt natürlich innerhalb eines Bundesstaates auch die Tätigkeit über die Landesgrenzen hinweg voraus. Allerdings ist das hauptsächlich in den "Grenzregionen" an der Tagesordnung. Das Haupteinsatzgebiet liegt aber nun mal im jeweiligen Bundesland.

Und die Bundespolizei ist in ihrem "Einsazort" standartmäßig mal auf die Grenzen; Bahnhöfe und Flughäfen beschränkt. (natürlich dürfen die auch da raus, aber sie werden da zunächst mal eingesetzt)
Genau darauf wollte ich hinaus, die Beamten der BP werden bundesweit an den entsprechenden Stellen eingesetzt. Wenn der Bewerber nun eher heimatverbundener Preuße (oder auch "Saupreiße" :-)) ist, dann kann er als Angehöriger der BP bei Stellenbedarf auch im "verhaßten" Bayern landern und umgekehrt.

Als Angehöriger einer Einrichtung nach Landespolizeigesetz ist sein Dienstsitz bei einer Dienststelle im jeweiligen Bundesland, sei es nun als Beamter im WuW, bei der ZKB etc.