Lies mal den §13 StGB genauer! Da steht drinne:
"Wer es
unterlässt, einen
Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetztes gehört..."
Das ist Zukunftsform! Ich mache mich strafbar, wenn ich z.B. sehe, wie der Fahrer in das Auto steigt und den Motor startet (nur das reinsetzen ist straffrei-er kann ja auch nur in dem Fzg übernachten wollen, das starten des Fzg ist aber der erste Schritt beim losfahren !)
Allenfalls könnte über §258 Abs1 StGB nachgedacht werden.
"Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft..wird, wird mit Freiheitsstrafe..."
Dabei gebe ich aber fogendes zu bedenken: Die vor Ort befindlichen Kräfte sind NICHT zur Anzeige verpflichtet, da die Tatsache, dass der Fahrer in die Leitplanke gefahren ist, bereits bei einer Behörde (Leitstelle) aktenkundig ist (Der Fahrer hat im Anruf bei der Leitstelle bereits mitgeteilt, dass er in die Leitplanke gefahren ist!)
Fazit:
Für die Trunkenheit besteht Schweigepflicht für die vor Ort befindlichen Kräfte (so weit sind wir uns nach der Diskussion hoffentlich einig), für den Unfall als solches besteht keine Anzeigepflicht, da die Tatsache bereits einer Behörde mitgeteilt wurde. (In so weit ist der Fahrer evtl. sogar seiner Meldepflicht nach §142 Abs1 Nr. StGB nachgekommen)
Zur Selbstbelastung ist niemend (hier der Fahrer verpflichtet) §142 Abs3 StGB spricht hier eine deutliche Sprache! Vereinfacht:Der Fahrer genügt seiner Anzeigepflicht auch dann wenn er NACH seinem Krankenhausaufenthalt die Polizei informiert! Geht er, während des Einsatzes, zu Fuß von der Unfallstelle weg, muss er bei der ersten Gelegenhiet die Polizei über die nötigen Daten (Name, Anschrift, Aufenthalt, Kennzeichen und Standort des Kfz ) unterichten.
Meldepflichtig an die Polizei wäre ausser dem Fahrer allenfalls die Leitstelle, da ihnen durch den Notruf der Umstand des Unfalles bekannt gegeben wurde. Aber das war nicht die Frage in diesem Treat!
[Spass an]Sind wir hier eigentlich in einer fiktiven Gerichtsverhandlung?? ;-) Wir verhandeln hier einen Fall mit allen juristischen Feinheiten. Wir sollten mal über die Honorare sprechen ... [Spass aus]
Geändert von AkkonHaLand (30.08.2006 um 16:15 Uhr)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator