Ist das Aufzeichnen von Telefongesprächen nicht nur auf Notrufabfrage-Plätzen erlaubt?

Normalerweise muss eine solche Aufzeichnung dem Gesprächspartner ja mitgeteilt werden. Das "nichtöfentlich gesprochene Wort" ist ja erst einmal durch das GG geschützt?

Funk sollte ja eigentlich kein Problem sei.