Ergebnis 1 bis 15 von 94

Thema: Unfallsituation - Einsatzfahrt zum Gerätehaus mit privat PKW

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Zitat Zitat von hannibal
    Ich bleib dabei..

    Fragen kostet nix
    Dann frag am besten bei deinem zuständigen OLG oder besser gleich beim BGH, denn ansonsten wirst du definitv keine verlässliche Aussage bekommen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
    Registriert seit
    27.06.2004
    Beiträge
    198
    @Zentrale Leitstelle ...Also jetzt muss ich hier auch mal was dazu loswerden.

    Euer Engagement in allen Ehren... aber ich sehe das ähnlich wie ALex22.

    Was war den bevor ihr in die Feuerwehr gekommen seit ?? ... So wichtig ist von uns Keiner. Es kommen immer Leute.

    Ich würde bei sowas aufjedenfall stehen bleiben.. alles andere ist Fahrerflucht.
    Den Ärger wo man hinterher hat ists die Sache nicht Wert, mal abgesehn davon das man seinen privaten Führerschein verlieren kann und ich weis nicht ob das im Sinne ist, wo doch ein Großteil beruflich auf diesen angewiesen ist.

    warum dann der pieper? - es kommt definitiv auf den einzelnen an! was ist bei 1/4????

    @ alle :

    es gibt eine einheitliche rechtssprechung, sowie kommentare zu den gesetzen- mal erst lesen , dann posten.

  3. #3
    Registriert seit
    09.10.2003
    Beiträge
    2.273
    Zitat Zitat von thorben1248

    warum dann der pieper? - es kommt definitiv auf den einzelnen an! was ist bei 1/4????

    @ alle :

    es gibt eine einheitliche rechtssprechung, sowie kommentare zu den gesetzen- mal erst lesen , dann posten.
    Was heißt hier 1/4.. dann muss halt nachalarmiert werden.. ganz einfach.

    Wo steht bitteschön das wenn ich einen Unfall baue, mich vom Unfallort entfernen darf ??
    ~Greatness is no Question of Size~
    ->FMT-Größen-Vergleich<-

    ³
    |
    |
    |
    |F|
    |M|
    | T |
    (Meister)
    __
    __

  4. #4
    Registriert seit
    23.02.2006
    Beiträge
    71
    Also ihr habt anscheinend Routine beim Unfälle bauen!?
    Wenn ihr es verantworten könnt und euch 100% sicher seid das ihr, wenn ihr euch vom Unfallort entfernt habt, alles geben könnt ohne einen Gedanken an euren eigenen Unfall vor 3min zu verschwenden, sprich 100%ig bei eurem Einsatz seid, dann fahrt halt weiter.

    Also ich würde wahrscheinlich stehen bleiben und warten. Man kann wenns sooo viele eingeklemmte sind immer noch nachrücken (wenn ihr so wichtig seid dann könnt ihr das auch)

    Wie gesagt meine Meinung
    Gruß
    Martin

  5. #5
    Registriert seit
    03.12.2004
    Beiträge
    129
    Servus

    also werde mich jetzt auch mal ander unendlichen Diskussion beteiligen.

    Also generell kann man ja heraushören, das alle sich wenn auch später in einem Zeitrahmen von sagen wir mal 1 h bei der Pol wegen dem Unfall melden würden.

    Diese Tatsache schließt für mich die Situation der Unfallflucht aus weil per Definition Flucht heißt ich will mich vor etwas drücken / schützen.

    Das ist hier ja nicht der Fall.

    Generell kann man diesen Fall aber wohl nicht klären. vom Gefühl her würde ich sagen weiterfahren und es drauf ankommen lassen. Generll sind wir als Feuerwehrleute im privat PKW auf der Anfahrt zu einem Einsatz der großen Sach oder Personenschaden erahenen läßt mit Sonderrechten ausgestattet, wenn da nicht der Verweiß auf § 1 wäre. :-)

    Diese Situation ist glaub ich nur vom Richter abhängig.

    Allerdings muß ich sagen. Die Aussage das man jeden Feuerwehrmann ersetzen kann ist gewagt. Viele wären Fahren zu schlechten Zeiten so unterbesetzt aus, das jeder Mann wichtig ist.

    Reines Beispiel was bei uns mal vorkam.

    Alarm PKW 2 Pers eingeklemmt.

    Wir hatten zwar 2 Rettungssätze auf dem Auto, da wir im ersten Moment nur 1/2 ausgefahren sind hat sich die Rettung der 2 Person verzögert. Bis ein Halbwegs fähiger Schaulustiger dem Gruppenführer unter die Arme gegriefen hat. und ihn beim Aufbau des 2.Rüstsatzes geholfen hat. Der 2. hatte halt erheblich mehr Schäden durch die langsamere Rettung. Natürlich kam das 2. Auto 2min später, aber da muß das ganze eigentlich schon laufen.


    @ Alex
    Die Aussage nachalarmieren reicht aus ist lächerlich. Schonmal was von vorgegeben Zeit gehört, wie z.B.: 3 min ohne Sauerstoff --> sehr sicher Tod oder sowas ähnliches.

    Wenn du nach alarmierst wie lange brauchst du bis du neue Leute am Feuerwehrhaus hast.

    Jede kleine Wehr die Sinnvoll arbeit hat bei sowas schon mehr oder Weniger einen Vollalarm und alle verfügbaren Leute sind auf der Anfahrt.

    Die Nachbarwehr braucht bestimmt 10min bis sie bei dir ist.

    Da bleibt locker Zeit für einen Verletzten um gediegen abzunibbeln.

    Ich sage mir ich würde mit gutem Gewissen weiterfahren weil eben der Schden den ich verhindern kann oder könnte sehr viel höher ist als der Schaden den ich angerichtet habe.

    So oder so die Sache wird wahrscheinlich eh vorm Richter landen weil euch ja auf Grund des einsatzes ersteinmal nachgewiesen wird das ihr zu schnell gewesen seit, und bring du dann mal dem Verkehrspolizisten bei das du ganz anständig mit 20 km/h um die Kurve gefahren bist.

    Hab mal von einem FFW-Mitglied gelesen, der einen Unfall hatte und die Wehr alarmiert wurde. Auf Grund seines Aufklebers auf dem Auto wurde von der Polzei, da diese mitbekommen hat das ein Einsatz der Feuerwehr im Ort war, sofort in die Spalte Raser wegen Einsatz gestellt und mußte dannerst vor Gericht seine Unschuld mit Gutachten und einer Eidesstattlichen Erklärung nachweisen das er gar nix von dem Einsatz wußte weil sein Pieper defekt war.

  6. #6
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Zitat Zitat von ffwki
    Diese Tatsache schließt für mich die Situation der Unfallflucht aus weil per Definition Flucht heißt ich will mich vor etwas drücken / schützen.
    Mööp ... im Stgb ist auch nicht die Rede von Unfallflucht, sondern von unerlaubten Entfernen vom Unfallort, also kannst du deine Definition in die Tonne treten.

    Zitat Zitat von ffwki
    Generell kann man diesen Fall aber wohl nicht klären. vom Gefühl her würde ich sagen weiterfahren und es drauf ankommen lassen. Generll sind wir als Feuerwehrleute im privat PKW auf der Anfahrt zu einem Einsatz der großen Sach oder Personenschaden erahenen läßt mit Sonderrechten ausgestattet, wenn da nicht der Verweiß auf § 1 wäre. :-)
    Auch das zeigt mir das du keine Ahnung hast, denn Sonderrechte erstrecken sich nur auf die Strassenverkehrsordnung, nicht aber auf das StGB worunter das unerlaubten Entfernen des Unfallortes fällt.

    Zitat Zitat von ffwki
    @ Alex
    Die Aussage nachalarmieren reicht aus ist lächerlich. Schonmal was von vorgegeben Zeit gehört, wie z.B.: 3 min ohne Sauerstoff --> sehr sicher Tod oder sowas ähnliches.
    Und das zeigt mir jetzt das du meine Beiträge nicht gelesen.
    Ich sagte ja auch, wenn ein einsatzwichtiges Fahrzeug wie eine DLK oder dergleichen verunfallt, ist das was anderes, dann greift hier der Rechtfertigende Notstand, aber doch nicht bei nem normalen Feuerwehrmann der auf der Anfahrt zum Gerätehaus ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    wobei sich immer noch die Frage stellt ob es da ein Urteil gibt

    respektive die Aussage eines Volljuristen
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  8. #8
    Registriert seit
    17.09.2005
    Beiträge
    1.480
    Ich muss da die Meinung von ffwki unterstützen!

    Ihr bedenkt leider oft die Situation des mangelnden Personals nicht!! Auch wenn ihr sagt "überdenkt mal eure AAO" - wenn es sich pro Tag um ein paar Stunden handeln wird, in denen zu wenig Personal bereit steht wird wohl die AAO nicht geändert werden. Bei uns in der Wehr z.B. kommt es unter der Woche auf JEDEN Mann/ Frau an!!! Und wenn da einer auf der Anfahrt zum GH nen Blechschaden verursacht, dann würde ich als WF den Kammeraden unterstützen und bestätigen, dass der jeweilige Kamerad wichtig für den Einsatz war!! Ich denke auch, dass die Pol das ganze nicht soo eng sehen wird, da der Schaden ja gemeldet wurde - und wenns nötig ist, dann würde ich da jetzt den rechtfertigenden Notstand in Form des mangelnden Personals einbringen!
    (auch wenn ich wahrscheinlich "Prügel" für diesen Kommentar einheimsen werde - Ich stehe dazu!)
    MFG Flo

  9. #9
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    773
    prügel nicht, aber der 34er StGB greift hier einfach nicht, sonst könnt ich über den alles entschuldigen.

    und was du machst und der staatsanwalt, das sind 2 paar stiefel...

    ach hias, keine panik, wenn du schneller als ein ein heli im gerätehaus bist, dann, hast ja kein grund zur sorge, musst dich ja ned über gesetze hinwegsetzen, kannst das haus ja zu fuss erlaufen.


    und wenn der unfallversursacher der mann ist, der entscheidend für den ausgang des einsatzes ist, dann will ich ned dran denken, wenn der gar krank wird oder im urlaub ist...
    meldet ihr dann eure wehr ab oder was?
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  10. #10
    Registriert seit
    27.06.2004
    Beiträge
    198
    § 34 greift! definitiv!. kommentare und auslegung lesen!und meine anderen ausführungen in diesem thread.
    dann antworten!
    danke!

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •