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Thema: Unfallsituation - Einsatzfahrt zum Gerätehaus mit privat PKW

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Na klar weiter-Fahren

    Na klar, fahre ich weiter!Wenn Menschen eingeklemmt sind, hat das ja wohl etwas Vorrang, als bei einer Beule/Schramme, sich die Beine in den Bauch zu stehen, und auf die Pullemannzei zu Warten.

    Wenn Dir jemand nachweisen kann, dass Du jemand von den Eingeklemmten, hättest retten können, und du bist nur wegen einer Schramme nicht zum Einsatzort durch gefahren, und derjenige ist Tod, oder wegen der Späten Rettung Behindert, dann kommt man fast wieder in den Bereich, das Regress angemeldet, und Du verklagt werden könntest.

    Ich glaube das fällt, dann unter fahrlässigkeit, und wenn einer sehr böse ist, grobe, oder gar Vorsätzliche Fahrlässigkeit

    (alle Juristen vereinigt euch, und sorgt für Stimmung)

    Außerdem wird bei uns in solch einem Fall, ein kurzer Funkspruch, mit Info Schadensort, an die Leitstelle abgesetzt, dann ist die "Fahrerflucht" hinfällig.

    Man hat aber 24 Std Zeit einen Bumms zu melden, und wäre schon ein außergewöhnlicher Einsatz, wenn der so lange dauern würde.
    Aber selbst dann, kannst DU mit ner Einsatz-Nr., und ne Bestätigung deines Löschgruppenführers, das Du Anwesend warst, immer noch den Unfall später melden, ohne gleich einen wg., Fahrerflucht reingewürgt zu bekommen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von jumbo
    Wenn Dir jemand nachweisen kann, dass Du jemand von den Eingeklemmten, hättest retten können, und du bist nur wegen einer Schramme nicht zum Einsatzort durch gefahren, und derjenige ist Tod, oder wegen der Späten Rettung Behindert, dann kommt man fast wieder in den Bereich, das Regress angemeldet, und Du verklagt werden könntest.
    Ja genau, nur weil der kleine 18 jährige Feuerwehrmann beim Unfall stehengeblieben ist, kann der Rüstzug nicht ausrücken um eine Person ausm PKW zu befreien.
    *schmunzel*
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    ausserdem auf die Polizei warten kann dauern, denn die sind alle beim VU!!!

  4. #4
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    ...Also jetzt muss ich hier auch mal was dazu loswerden.

    Euer Engagement in allen Ehren... aber ich sehe das ähnlich wie ALex22.

    Was war den bevor ihr in die Feuerwehr gekommen seit ?? ... So wichtig ist von uns Keiner. Es kommen immer Leute.

    Ich würde bei sowas aufjedenfall stehen bleiben.. alles andere ist Fahrerflucht.
    Den Ärger wo man hinterher hat ists die Sache nicht Wert, mal abgesehn davon das man seinen privaten Führerschein verlieren kann und ich weis nicht ob das im Sinne ist, wo doch ein Großteil beruflich auf diesen angewiesen ist.
    ~Greatness is no Question of Size~
    ->FMT-Größen-Vergleich<-

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  5. #5
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    Ich bleib dabei..

    Fragen kostet nix
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  6. #6
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    Zitat Zitat von hannibal
    Ich bleib dabei..

    Fragen kostet nix
    Dann frag am besten bei deinem zuständigen OLG oder besser gleich beim BGH, denn ansonsten wirst du definitv keine verlässliche Aussage bekommen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
    Registriert seit
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    198
    @Zentrale Leitstelle ...Also jetzt muss ich hier auch mal was dazu loswerden.

    Euer Engagement in allen Ehren... aber ich sehe das ähnlich wie ALex22.

    Was war den bevor ihr in die Feuerwehr gekommen seit ?? ... So wichtig ist von uns Keiner. Es kommen immer Leute.

    Ich würde bei sowas aufjedenfall stehen bleiben.. alles andere ist Fahrerflucht.
    Den Ärger wo man hinterher hat ists die Sache nicht Wert, mal abgesehn davon das man seinen privaten Führerschein verlieren kann und ich weis nicht ob das im Sinne ist, wo doch ein Großteil beruflich auf diesen angewiesen ist.

    warum dann der pieper? - es kommt definitiv auf den einzelnen an! was ist bei 1/4????

    @ alle :

    es gibt eine einheitliche rechtssprechung, sowie kommentare zu den gesetzen- mal erst lesen , dann posten.

  8. #8
    Registriert seit
    09.10.2003
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    Zitat Zitat von thorben1248

    warum dann der pieper? - es kommt definitiv auf den einzelnen an! was ist bei 1/4????

    @ alle :

    es gibt eine einheitliche rechtssprechung, sowie kommentare zu den gesetzen- mal erst lesen , dann posten.
    Was heißt hier 1/4.. dann muss halt nachalarmiert werden.. ganz einfach.

    Wo steht bitteschön das wenn ich einen Unfall baue, mich vom Unfallort entfernen darf ??
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