da denke ich liegt das wichtigeZitat von Christoph41
mit der örtlichen PI vorher besprechen wie zu handeln ist
das ganze schriftlich, jeden zur kenntniss nehmen lassen und eine Kopie aushändigen
da denke ich liegt das wichtigeZitat von Christoph41
mit der örtlichen PI vorher besprechen wie zu handeln ist
das ganze schriftlich, jeden zur kenntniss nehmen lassen und eine Kopie aushändigen
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Ich bin sehr gespannt, ob die ein oder andere Wehr diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht hat. Vielleicht kann Jemand aus dem Forum berichten.
Nur Zufällig habe ich mal über dieses Thema nachgedacht, aber ganz aus der Welt ist so eine Situation ja wirklich nicht. Es kann jederzeit passieren. Und so wie wir auf Extremsituationen im Einsatz vorbereitet sind / sein sollten, muss man einfach auch sowas einplanen.
Nen schönen unfallfreien Abend,
Gruß Christoph
Nach einem Unfall ist die Einsatzfahrt definitiv vorbei, auch ein nachträgliches Melden schützt hier nicht vor dem unerlaubten Entfernen am Unfallort und grad als Feuerwehrmann sollte man doch Vorbild sein.
Selbst bei einem Unfall mit Einsatzfahrzeug heißt es stehenbleiben.
Einzigste Ausnahme ist wenn das das einzigste Fahrzeug ist.
zB Drehleiter und sie ist unbedingt erforderlich, aber selbst für ein LF 16/12 ist die Fahrt zu Ende, dieses kann ohne Problem ersetzt werden für den Einsatz.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
@alex22 : stimmt nicht! es gibt vorgaben!
1. vu sachschaden, lebengefahr im einsatz zu erwarten= weiterfahren aber sofort polizei anrufen!
2. vu personenschaden = vor ort bleiben
es gibt diverse bücher darüber.
der geschilderte fall ist in der vorherrschenden situation für mich eindeutig!
anrufen , ggf. zettel hinterlassen - dann weiterfahren!
Quellen?Zitat von thorben1248
@ Duffy
in diesem Fall geht es um nix
hier sind in irgendeiner Form noch Menschenleben in Gefahr
Wenn man sich vorher mit der Pol in Verbinfung setzt und evtl einen schribsel schrieb von denen hat so dürfte es bei reinen Sachschaden kein Problem sein...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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ACK. Aber einfach so weiterfahren könnte IMO in die Hose gehen.Zitat von hannibal
taschenatlas rettungsdiest wars glaub ich , sonst muß ich morgen noch mal schauen
Na klar, fahre ich weiter!Wenn Menschen eingeklemmt sind, hat das ja wohl etwas Vorrang, als bei einer Beule/Schramme, sich die Beine in den Bauch zu stehen, und auf die Pullemannzei zu Warten.
Wenn Dir jemand nachweisen kann, dass Du jemand von den Eingeklemmten, hättest retten können, und du bist nur wegen einer Schramme nicht zum Einsatzort durch gefahren, und derjenige ist Tod, oder wegen der Späten Rettung Behindert, dann kommt man fast wieder in den Bereich, das Regress angemeldet, und Du verklagt werden könntest.
Ich glaube das fällt, dann unter fahrlässigkeit, und wenn einer sehr böse ist, grobe, oder gar Vorsätzliche Fahrlässigkeit
(alle Juristen vereinigt euch, und sorgt für Stimmung)
Außerdem wird bei uns in solch einem Fall, ein kurzer Funkspruch, mit Info Schadensort, an die Leitstelle abgesetzt, dann ist die "Fahrerflucht" hinfällig.
Man hat aber 24 Std Zeit einen Bumms zu melden, und wäre schon ein außergewöhnlicher Einsatz, wenn der so lange dauern würde.
Aber selbst dann, kannst DU mit ner Einsatz-Nr., und ne Bestätigung deines Löschgruppenführers, das Du Anwesend warst, immer noch den Unfall später melden, ohne gleich einen wg., Fahrerflucht reingewürgt zu bekommen.
Ist es nicht so, dass man neuerdings "Zeit" hat, um einen begangenen Unfall der Pol. zu melden ohne sich der Unfallflucht strafbar zu machen? Wenn natürlich Personen verletzt sind, ist das wieder was anderes... aber bei Blech...
Wenn das Haus des Unfallbeteiligten brennen würde oder seine Familie im Unfallauto eingeklemt wäre, zu dem man gerade auf dem Weg ist, hätte dieser sicherlich Verständnis dafür, wenn man erst 1,2, oder 3 Std später den Unfall anzeigt...
Zu der neuen Frage oben: Sollte Hilfe benötigt werden, auf alle Fälle anhalten! Denn sonst gilt das ganze in meinen Augen aus unterlassene Hilfeleistung! Allerdings muss man dann auch abwägen, was vor geht, wie von den Vorrednern schon beschrieben... läuft nur bisschen Flüssigkeit aus und sind andere Leute da, lass ich die Flüssigkeit Flüssigkeit sein und fahre natürlich meine Einsatzstelle, bzw. das Gerätehaus an... immer Situationsbedingt.
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