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Thema: Unfallsituation - Einsatzfahrt zum Gerätehaus mit privat PKW

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von hannibal
    in diesem Fall ist meines Erachtens nach die angemessene Zeit sehr gering;
    Die angessene Zeit warten bezieht sich nicht auf wie eilig du es hast, sondern auf wann könnte der Unfallgegner kommen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    quizfrage:

    gab es dazu schon ein Urteil

    @ alex22

    ein komplettes LF wegen Sachschaden aus dem Verkehr zu ziehen find ich recht mutig..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  3. #3
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    Warum denken hier manche, nur weil sie in der Feuerwehr sind stehen sie über den Gesetzen?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Ich stehe nicht über den Gesetzen, ich finde das hier ist eine Auslegungssache..

    und das man nicht einfach weg fahren sollte sondern vorher sich schlau machen wie die Rechtslage ist und wie die örtliche Pol sie auslegt
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  5. #5
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    Ich würde - je nach Schwere des Unfalls - auch weiterfahren und das ganze dann im GH über Funk oder Telefon der Pol melden.

    @Alex22: Ich würde mal sagen, dass die Leute der Hiorgs nicht ÜBER dem Gesetz stehen aber, dass das wir Gesetze eher etwas "dehnen" können als andere.
    MFG Flo

  6. #6
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    Zitat Zitat von Freakmaster
    @Alex22: Ich würde mal sagen, dass die Leute der Hiorgs nicht ÜBER dem Gesetz stehen aber, dass das wir Gesetze eher etwas "dehnen" können als andere.
    Wenn ich knallhart eine Straftat begehe, dann hat das nichts mit dehnen zu tun, hier gibts nichts zum Auslegen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  7. #7
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    Deshalb vorher Fragen...

    keiner ein entsprechndes Urteil zur Hand?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  8. #8
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    Ich denke mal das es darüber keine einheitlichen Meinungen gibt und Urteile scheint es auch noch keins zu geben.
    Umso gefährlicher sich falsch zu verhalten.
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